Gelegenheit zur öffentlichen Kommentierung
der  vorgeschlagenen Bestimmungen für die Zertifizierung und Rezertifizierung von  Still- und Laktationsberater/innen (IBCLCs®)
 
26. Juli 2018
 
 
Die Zertifizierungsprogramme prüfen regelmäßig die Bestimmungen für die Zertifizierung und Rezertifizierung und bringen diese gegebenenfalls im Hinblick auf die aktuelle Praxis, wie sie in der regelmäßig durchgeführten Praxisanalyse dargestellt wird, auf den neusten Stand. Eine Praxisanalyse liefert eine faktenbasierte Momentaufnahme der Praxis. Die letzte umfassende Überarbeitung der Bestimmungen für IBCLCs durch den IBLCE führte zu Änderungen des Programms, die 2012 in Kraft traten.
 
Der IBLCE Zertifizierungsausschuss hat die Aufgabe, Ratschläge und Empfehlungen bezüg­lich der weltweiten Zertifizierungsbestimmungen auszusprechen, und zwar sowohl für die Erstzulassung als auch für die Rezertifizierung. Daher befasste sich der Zertifizierungs­ausschuss mit einer umfangreichen Überarbeitung der derzeitigen Bestimmungen zu Qualifikation und Rezertifizierung, einschließlich des Zwecks des IBCLC Rezertifizierungs­programms, und legte dem IBLCE Verwaltungsrat entsprechende Vorschläge vor.
 
Im Rahmen dieser umfangreichen Überarbeitung traf sich der IBLCE Zertifizierungs­ausschuss unter dem Vorsitz von Andreja Tekauc-Golob, M.D., IBCLC von Slowenien, und bestehend aus IBCLCs aus verschiedenen Disziplinen, Stillpraxisumgebungen und geogra­phischen Standorten und mit unterschiedlichen Bildungsständen und Sprachen sowie einem öffentlichen Repräsentanten in fünf intensiven Sitzungen und diese Hintergrundarbeit in Rücksprache mit einem führenden Doktor der Psychometrie abschloss.
 
Ergänzend zu den Daten aus der jüngsten Internationalen Praxisanalyse der Still- und Laktations­berater/innen, bestand ein Teil der Überarbeitung darin, dass der Ausschuss Fachliteratur und Forschungsergebnisse prüfte, die sich mit den Zertifizierungs­voraussetzungen und den Rezertifizierungskritierien sowie mit verschiedenen Rezertifizierungsmodellen, den IBCLC-Programmdaten und den Normen der Nationalen Kommission Zertifizierender Behörden (National Commission of Certifying Agencies, NCCA) befassten.
 
Nach Abschluss dieses Vorgangs wurden die vorgeschlagenen Änderungen dem vollständigen IBLCE Vorstand vorgelegt, der diese zur öffentlichen Kommentierung freigab. Diese Informationen werden jetzt für die Dauer der öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. Der IBLCE bittet um öffentliche Kommentierung in allen Sprachen, in denen die IBCLC-Prüfung durchgeführt wird.
 
Sollten Überarbeitungen freigegeben werden, wird der IBLCE einen Zeitrahmen für die Umsetzung sämtlicher Programmänderungen einschließlich der überarbeiteten Bestimmungen bekanntgeben, um Kandidat/innen und Still- und Laktationsberater/innen IBCLC Zeit zu geben, die neuen Bestimmungen zu erfüllen.
 
Es folgt eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Bestimmungen bezüglich Qualifikation, Rezertifizierung und Zertifizierungsstatus.
 

I. Vorgeschlagene Überarbeitung der Bestimmungen zur IBCLC Zertifizierungsqualifikation

 
A)   Ausbildung in Gesundheitswissenschaften
    • Keine Änderungen der Bestimmungen, vorausgesetzt bei dem/der IBCLC handelt es sich um ein sachkundiges Mitglied des Gesundheitswesens gemäß der Definition der jüngsten Praxisanalyse.
       
    • Der IBLCE muss zusätzliche Arbeitsmittel und Quellenmaterial entwickeln, um den Kandidat/innen diese Bestimmungen weiter verdeutlichen zu können.
B)    Laktationsspezifische Ausbildung (zurzeit 90 Stunden für die Qualifikation zur Teilnahme an der IBCLC-Prüfung)
    • Ergänzend zu den 90 Stunden laktationsspezifischer Ausbildung weitere fünf (5) Stunden Ausbildung mit Schwerpunkt auf Kommu­nikationsfähigkeiten. Diese fünf Stunden sollen sich vorzugsweise direkt auf die Laktation und die Betreuung beim Stillen beziehen, dies ist aber keine Voraussetzung.
 
C)    Klinische Erfahrung durch einen der drei Qualifikationspfade
    • Keine Änderungen dieser Bestimmungen.

 

II. Vorgeschlagene Überarbeitungen der Bestimmungen für die IBCLC Rezertifizierung

 
A)    Rezertifizierung durch Prüfung alle 10 Jahre
    • Die Prüfung bleibt weiterhin eine Option für die Rezertifizierung, wird aber keine Voraussetzung mehr sein, da neben der Prüfung eine Selbsteinschätzung und die zielgerichtete kontinuierliche Weiterbildung eine Option bei der Rezertifizierung alle fünf Jahre darstellen.
B)    Rezertifizierung durch kontinuierliche Weiterbildung über Anerkennungspunkte (CERPs für 75 Stunden Stillkunde oder Ethik des Stillens)
    • Wie oben erwähnt, wird es eine Option für die Rezertifizierung über Anerkennungspunkte für die Fortbildung (Continuing Education Recognition Points; CERPs) bei der Zertifizierung alle fünf Jahre geben, zusammen mit einer vorgeschriebenen Selbsteinschätzung, um einen Weiterbildungskurs oder einen Studienplan einzuleiten.
    • Zwei (2) CERPs werden für jedes volle Jahr ehrenamtlicher Tätigkeit im Aufsichtsrat einer staatlichen, regionalen, nationalen oder internationalen Organisation, die das Stillen fördert und/oder unterstützt, vergeben. Auf diese Weise können während eines fünfjährigen Rezertifizierungszeitraums maximal 10 L-CERPS erworben werden.
C)    Praxis-Voraussetzungen
    • Für die Rezertifizierung (sei es durch Prüfung oder über CERPs) sind 500 Stunden Praxis (Vollzeit oder Teilzeit) in der Stillberatung auf dem/den Gebiet/en klinische Praxis, Ausbildung, Verwaltung, Forschung oder Interessenvertretung erforderlich
 

III. Status der Neuzertifizierung und/oder Präzisierung des Zertifizierungsstatus

 

A)    Status Inaktiv  -- Einführung eines inaktiven Status für aktive IBCLCs, die nicht in der Lage sind, die Rezertifizierungsvoraussetzungen in dem Jahr zu erfüllen, in dem sie sich rezertifizieren lassen müssten, aber beabsichtigen, die Zertifizierung innerhalb eines Jahres wiederzuerlangen. Während sie sich im inaktiven Status befinden, dürften sie den IBCLC Qualifikationsnachweis nicht verwenden, können aber die IBCLC Zertifizierung zurückerlangen, indem sie an der Prüfung teilnehmen, ohne die aktuellen Qualifizierungsbestimmungen zu erfüllen oder indem sie die Voraussetzungen für die Rezertifizierung mittels CERPs erfüllen sowie zusätzlich 15 CERPs vorweisen.
 
B)    Status Außer Dienst --  Einführung eines Außer-Dienst-Status für aktive IBCLCs, die beabsichtigen sich aus dem aktiven Dienst zurückzuziehen und nicht mehr als IBCLC zu praktizieren. Wer in der Vergangenheit die Zertifizierung in gutem Ansehen geführt hat, kann diesen Status beantragen. Wer diesen Status führt, darf "IBCLC außer Dienst" in einem Lebenslauf oder unter dem Namen und der Qualifikation auf einer Visitenkarte angeben, nicht jedoch direkt nach dem Namen oder der Unterschrift. Dieser Status dient der Anerkennung und ist für diejenigen bestimmt, die nicht länger aktiv als IBCLC praktizieren und auch nicht beabsichtigen, dies wieder zu tun.
 
C)    Prüfung oder CERPs bei Verlängerung aufgrund außergewöhnlicher Umstände - IBCLCs, denen ein Jahr Verlängerung der Zertifizierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände gewährt wurde, wird die Option der Rezertifizierung durch CERPs im Verlängerungsjahr zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung angeboten, anstatt von ihnen zu verlangen, die Prüfung abzulegen.
 
D)    Klar definierte außergewöhnliche Umstände  --  Genauere Spezifizierung, was als außergewöhnliche Umstände angesehen wird. Beispiele: der/die Zertifizierte oder ein direktes Familienmitglied ist ernsthaft erkrankt, leidet unter schweren körperlichen Verletzung, hat eine unausweichliche Naturkatastrophe miterlebt oder unterliegt Veränderungen aufgrund von aktivem Militärdienst.
 
 
Der Zeitraum für die öffentliche Kommentierung endet am
3. AUGUST 2018. 
 
Wenn Sie die aktuellen Bestimmungen der IBCLC Zertifizierung und Rezertifizierung einsehen wollen, lesen Sie bitte das Informationsheft für Examenskandidat/innen und das Informationsheft für die Rezertifizierung.
 
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