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Byrne, Davis & Hicks International Newsletter | ![]() |
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Wie im letzten Newsletter angedeutet sind momentan die amerikanischen Gesetzgebungsorgane alle auf Hochtouren. Interessant hierbei war der Vorstoss im Bundesstaat North Carolina, die M�glichkeiten von Schadensersatzforderungen wegen medizinischer Fehlbehandlungen zu reduzieren. Dieses ist ein Teil der sogenannten "Tort Reform". Es bleibt abzuwarten, in wie weit dieses sich durchsetzen wird, doch ist ein allgemeiner Trend zu verzeichnen die exorbitanten Schadensersatzsummen in den USA zu reduzieren. Sicherlich eine gute Nachricht nicht nur f�r die Medizin sondern auch f�r andere Sektoren in deren eine solche Tort Reform m�glicherweise auch ansteht. Der Newsletter beschreibt neben einem Tax Relief Act mit wesentlichen �nderungen im amerikanischen Steuerrecht auch den Hintergrund zu dem Verfahren gegen die Deutsche Bank, welches in den USA gegen eine Zahlung von $553 Mio. eingestellt wurde. Auch wenn die Schadensersatzh�he erheblich ist, sollte stets deutschen Unternehmen erkennbar sein, dass diese in den USA vor ein amerikanisches Gericht gezogen werden k�nnen und entsprechende amerikanische Spielregeln zu beachten sind. Dieses beginnt mit dem Foreign Corrupt Practices Act in dem internationale Korruptionen geahndet wird und h�rt bei Aussagen auf, die nach Ansicht der amerikanischen Wertpapierbeh�rde (SEC) m�glicherweise den Markt verf�lschen. An dieser Stelle eine Einladung zum 22. M�rz 2011 nach Charlotte. An diesem Tag organisieren wir im Auftrag der Anwaltschaft des Bundesstaates North Carolina (International Section der North Carolian Bar Association) ein internationales Rechts- und Exportseminar bei der Charlotte Law School. Weiter Hinweise hierzu am Ende des Newsletters oder direkt �ber mich. F�r diese und andere R�ckfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verf�gung. ![]() Best regards und viele Gr��e aus Charlotte und aus Atlanta, Ihr Reinhard von Hennigs
On December 17, 2010 President Obama signed into law the Tax Relief, Unemployment Insurance Reauthorization, and Job Creation Act of 2010 (2010 Tax Relief Act).
Here is a review of the 2010 Tax Relief Act's major provisions for individuals and businesses:
Capital gains/dividends. The new law extends reduced capital gains and dividend tax rates for two years, through December 31, 2012. For 2011 and 2012, individuals in the 10 and 15 percent rate brackets can continue to take advantage of a zero percent capital gains and dividend tax rate. Individuals in higher rate brackets will enjoy a maximum tax rate of 15 percent on capital gains and dividends, as opposed to a 20 percent rate on capital gains and ordinary income tax rates on dividends.
AMT patch. The new law provides an AMT "patch" for 2010 as well as 2011 at higher exemption amounts. The 2010 Tax Relief Act raises the exemption amounts for 2010 to $47,450 for individuals, $72,450 for married taxpayers filing joint returns, and $36,225 for married taxpayers filing separately. For 2011, the amounts are increased to $48,450 for individuals, $74,450 for married taxpayers filing jointly, and $37,225 for married taxpayers filing separately.
The new law also extends retroactively some other valuable tax incentives for individuals that expired at the end of 2009. These incentives are extended for 2010 and 2011 and include:
Businesses
Research credit. Congress extended the research tax credit for two years, for 2010 and 2011.
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Seit Januar 2011 bestehen neue Impfbestimmungen der US Einwanderungsbeh�rde USCIS, die haupts�chlich Babys und Kinder betreffen.
* Rotavirus => 2 Monate - 8 Monate
Bitte beachten Sie das diese Impfungen nur Personen bettreffen, die den Interviewtermin noch nicht wahrgenommen haben. ![]()
Die sog. "Buy American" - Klausel im American Recovery and Reinvestment Act (ARRA), der im Februar 2009 vom amerikanischen Pr�sidenten Obama unterzeichnet wurde, hat weltweit und vor allem in Europa f�r Aufregung gesorgt. Insbesondere soll mit dieser Klausel die Stahl- und Eisenproduktion der USA angeregt werden. Die Klausel sieht vor, dass bei von der ARRA finanzierten Bauprojekten nur einheimischer Stahl, Eisen und andere in den USA "manufactured goods" verwendet werden d�rfen. Hierzu geh�ren vor allem Br�cken, Staud�mme, Schnellstra�en, Flugh�fen und Schienenwege. Nachdem die Kritik aus dem Ausland an dem Protektionismus Amerikas wuchs, wurden Ausf�hrungsbestimmungen erlassen, die insbesondere zur Kl�rung des Begriffes der "manufactured goods" beitragen sollen. Hierzu erlie� die US-Regierung die interim final rule am 31. M�rz 2009.
Danach ist es nicht erforderlich, dass die Produktion von Komponenten von "manufactured goods" in den USA stattfinden muss. Jedoch ist bis heute weitgehend unklar, was genau von der Definition der "manufactured goods" umfasst wird, beispielsweise ob auch im Ausland hergestellte Produkte, die in den USA weiterverarbeitet werden, davon umfasst sind. Bis heute ist durch die "buy-american" Klausel auch dank der Proteste aus dem Ausland und der daraufhin erfolgten Abschw�chung keine bemerkenswerte Folge f�r ausl�ndische Exportunternehmen aufgetreten. Die Passage stellt auch keine dramatische Neuerung dar, da der alte Buy American Act von 1933 in der Fassung aus dem Jahr 1982 bis heute g�ltig ist. Dieser gibt der einhemischen Stahlindustrie bei Infrastrukturprojekten weitgehend den Vortritt. Die neue Regelung weitet dies lediglich auf alle anderen Branchen und alle Vorhaben der ARRA aus. ![]()
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Generell gibt es keinen Bundesstaat in den USA, der einen deutschen F�hrerschein (in Scheckkartenformat) grunds�tzlich nicht akzeptiert oder Strafen verh�ngt, falls nur mit dem deutschen F�hrerschein gefahren wird. Der internationale F�hrerschein kann bei der �rtlichen Fahrererlaubnisbeh�rde beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort und das Dokument ist f�r drei Jahre g�ltig. Bei der Beantragung des international F�hrerscheins sind der F�hrerschein im Scheckkartenformat, der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Foto und - falls der F�hrerschein nicht im Geltungsbereich der beauftragten F�hrerscheinstelle ausgestellt wurde - ein Auszug aus dem �rtlichen Fahrerlaubnisregister n�tig. Die Kosten f�r die Ausstellung des Internationalen F�hrerscheins betragen etwa 15 EURO. ![]()
Im Dezember 2010 wurde ein im Jahr 2009 eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Deutsche Bank gegen Zahlung von $ 553.6 Millionen USD eingestellt.
Rund 1200 Betroffenen zahlten im Jahr 2005 und legten den Streit mit der US-Steuerbeh�rde bei. Seitdem versuchen die Betroffenen sich das Geld bei den Banken, die die Modelle vekauft haben, wiederzuholen. Im Dezember 2010 einigte sich die Deutsche Bank dann mit den US-Beh�rden. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, zahlt die Deutsche Bank knapp $ 554 Millionen USD. Die Einigung mit den US-Bundesstaatsanwaltschaft und den Finanzbeh�rden, eine sog. Nichtverfolgungsvereinbarung, wurde von der Staatsanwaltschaft in New York inzwischen best�tigt. Nach Angaben der US-Staatsanwaltschaft entspricht die H�he der Strafe in etwa dem, was die Bank durch ihre Steuerhinterziehungsmodelle verdient habe. Daneben hatte die Deutsche Bank einer Zivilstrafe von $ 149 Millionen USD zugestimmt. Weiterhin wird ein unabh�ngiger Beobachter in Zukunft kontrollieren, ob das Unternehmen die inzwischen versch�rften Compliance-Richtlinien einh�lt. ![]()
Durch sein Urteil vom 19. Januar hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Passagieren gegen�ber ausl�ndischen Fluggesellschaften gest�rkt. Wenn ein Start in Deutschland annulliert wird, kann der Kunde eine Entsch�digung bei derUS-Airline nach EU-Recht einklagen. Karlsruhe - Die bei Ausfall oder Versp�tung von Fl�gen nach EU-Recht f�llige Entsch�digung k�nnen Passagiere auch gegen ausl�ndische Fluggesellschaften in Deutschland einklagen. Nach einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil des BGH in Karlsruhe gilt dies f�r alle Fl�ge, die von deutschen Flugh�fen starten. Damit gab der BGH einem Passagier der US-Gesellschaft Delta Air Lines Recht. Die Kl�ger hatten einen Flug von Frankfurt am Main in die USA gebucht. Wegen eines Defekts am Flugzeug wurde der Flug annulliert, die Kl�ger konnten erst am n�chsten Tag abfliegen. Das EU-Recht sieht bei Versp�tungen und Annullierungen von Fl�gen verschiedene Leistungen wie Verpflegung und Hotelkosten vor und gegebenenfalls auch eine "Ausgleichszahlung", hier 600 EUR je Person. Delta Air Lines zahlte nicht und erkl�rte, die dagegen gerichteten Klagen seien in Deutschland unzul�ssig. Doch das ist falsch, urteilte der BGH: Verbraucher k�nnten am "Erf�llungsort" gegen Hersteller und Dienstleister klagen. Dies sei bei Fl�gen, unabh�ngig von den Gesch�ftsbedingungen der Fluggesellschaft, der Ort des Abflugs. ![]()
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On January 15, 2011 Georgia Senate Bill 310, which was signed into law by Governor Sonny Perdue on June 2, 2010, took effect. The bill contains restrictions on how a PBM can market or administer insurance products as well as the requirement that all PBM obtain a surety bond amounting to $ 100,000.00. Additionally, all PBM must obtain a errors and omissions insurance policy or other appropriate liability insurance amounting to $250,000.00. Not affected by the license requirements are: services provided by pharmacies operating under a hospital pharmacy license, hospitals or long-term care facilities that provide pharmacy services to their patients, employee or indigent care beneficiaries, and PBM operating as a line of business or affiliate of a health insurer, health care center, hospital service corporation, medical service corporation or fraternal benefit society licensed in the State of Georgia. They only have to make sure that they provide the Georgia Commissioner of Insurance with an annual notice according to such affiliation. If you are a Pharmacy Benefits Manager operating or planning to operate in the State of Georgia please make sure to apply for the required license. ![]()
The North Carolina Bar Association
International Law & Practice Section
in cooperation with
The Charlotte School of Law
---------------------------------------------------------------------- Als solches organisiert er in Charlotte am 22. M�rz 2011 einen Vortrag in der Charlotte Law School, bei dem er den kanadischen Honorarkonsul Dana M. Hicks, III als Referenten zum Thema "Export to Canada - Legal and practical considerations" gewonnen hat. Wer an diesem Vortrag teilnehmen m�chte ist herzlich eingeladen und wir bitten um Kontaktaufnahme �ber unser B�ro in Charlotte unter 704-333-5230 bzw. law@bdhlaw.net. ![]()
![]() Wir erg�nzen teilweise t�glich unseren Blog und unsere Webseite. Finden Sie hier weitere spannende Themen und mehr Hintergr�nde zu einigen Beitr�ge des Monats auf unserem Blog Wir freuen uns auf Ihre Kommentare auf dem Blog! Wenn Sie einfach via Twitter sich informieren wollen, dann klicken Sie hier den "follow me"
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email:
rvh2@bdhlaw.net
phone:
Atlanta: +1 (404) 266-7270
phone: Charlotte: +1 (704) 333-5230 |
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