December 2018
IBLCE tritt der Global Breastfeeding Collective bei und baut so seine Unterstützung des WHO-Kodexes aus
Wie in früheren Ausgaben der IBLCE Kurzmitteilung (August 2020 und Februar 2018) berichtet, unterstützt das Internationale Gremium zur Prüfung von Still- und Laktationsberater/innen (International Board of Lactation Consultant Examiners®) weiterhin den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (WHO-Kodex) sowie die anschließenden Beschlüsse.
 
Das IBLCE baute erst kürzlich seine Unterstützung des WHO-Kodexes aus, indem es der einflussreichen Global Breastfeeding Collective beitrat. Deren Aufgabe ist es:
“Politische, finanzielle und gesellschaftliche Unterstützung für die Ausweitung von Stillprogrammen zu mobilisieren und die Verabschiedung unterstützender rechtlicher Instrumente und Richtlinien auf globaler, regionaler und Länderebene sowohl im Rahmen der breiteren Entwicklung als auch in den humanitären und Menschenrechtsprogrammen zu fördern, um so das Tempo zu erhöhen, damit das globale Ziel der WHA, das mit einer Erhöhung der Quote des ausschließlichen Stillens um mindestens 50 Prozent bis 2025 ausgegeben ist, erfüllt oder gar übertroffen wird.”
Das IBLCE freut sich, Mitglied dieser angesehenen und einflussreichen Gruppe zu werden, die von der Weltgesundheitsorganisation und der UNICEF geführt wird und zu der neben anderen Organisationen auch Save the Children und die Weltbank gehören. 
 
Neben vielen weiteren Aktivitäten führt die Collective eine Global Breastfeeding Scorecard, die sieben politische Maßnahmen und Stillpraktiken je Land und auf globaler Ebene verfolgt.
 
Das IBLCE freut sich, in zukünftigen Ausgaben der IBLCE Kurzmitteilung sowie auf der Homepage des IBLCE über Neuigkeiten der Arbeit der Global Breastfeeding Collective zu berichten.
 
Für weitere Informationen über den Fortschritt des IBLCE hinsichtlich seiner eigenen Arbeit zur Unterstützung des WHO-Kodexes, lesen Sie bitte den folgenden Artikel!
Anerkennungspunkte für die Fortbildung (CERP)
Aktualisierung des Anbieterprogramms
Das IBLCE konzentriert sich weiterhin im Wesentlichen darauf, die Ziele des WHO-Kodexes und der anschließenden Beschlüsse zu fördern. Wie in der IBLCE Kurzmitteilung vom August 2020  angekündigt und in der Folge dann durch die Veröffentlichung der Beratenden Stellungnahme zur Ausbildung für die IBCLC-Zertifizierung und -Rezertifizierung am 11. Februar 2021 aktualisiert, aktualisiert das IBLCE seine Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanforderungen, um die Unterstützung des IBLCE des WHO-Kodexes weiter auszubauen. Ab 2022 wird das IBLCE keine Bildungspunkte für die Zertifizierung/Rezertifizierung mehr anerkennen, die von diesem Zeitpunkt an bei Firmen erworben werden, deren Produkte in den Bereich des Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (z.B. Säuglingsfertignahrung, Babyfläschchen und Sauger) fallen. 
 
Wie wir auch in jener Kurzmitteilung besprochen haben, überarbeitet das IBLCE sein CERP (Anerkennungspunkte für die Fortbildung) Anbieterprogramm hinsichtlich der neuen Anforderungen und wird in den kommenden Monaten weitere Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Auswirkungen auf dieses Programm herausgeben.
 
Um das CERP Anbieterprogramm in den nächsten Monaten für alle zum 1. Januar 2022 kurzzeitig und langzeitig aktiven CERP Anbieter umzustellen, wird das IBLCE jeden CERP Anbieter bitten, seine Unterstützung des Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der anschließenden Beschlüsse der Weltgesundheitsversammlung (WHA) zu bestätigen. Weitere detailliertere Informationen zu dieser Umstellung folgen in den kommenden Monaten.
 
Außerdem haben wir, das IBLCE, auf unserer Homepage einige häufig gestellte Fragen, oder FAQs, ergänzt, damit Kandidaten diese Anforderung erfüllen können. Hierzu zählen folgende Fragen:
Sie finden diese auch in allen IBLCE-Sprachen im Dokument Häufig gestellte Fragen auf Ihrer Sprachenseite.
Gesundheit & Sicherheit während COVID-19
Das IBLCE schätzt es sehr, dass die IBCLCs bei der Förderung der globalen Gesundheit eine zentrale Rolle spielen, insbesondere in dieser weiterhin herausfordernden Zeit. Während die Pandemie in einigen Gebieten teilweise abgeflaut ist, ist COVID-19 weiterhin ein weltweites Problem und die Situation bleibt dynamisch. Das IBLCE empfiehlt den IBCLCs, stets die für COVID-19 lokal geltenden Richtlinien zu befolgen und die diesbezüglichen Anweisungen der Gesundheitsbehörden zu beachten.
Anträge für den Status IBCLC außer Dienst ab September möglich
Suchen Sie nach einer Möglichkeit, mit der IBCLC®-Gemeinschaft in Verbindung zu bleiben, wenn Sie nicht mehr im Dienst sind? Der Status IBCLC außer Dienst ist eine neue Bezeichnung, die es ab 2021 IBCLCs, die nicht mehr im Dienst sind, ermöglicht, mit dem IBLCE in Verbindung zu bleiben und ihre Jahre im Dienst als IBCLC anzuerkennen. Anträge für diesen neuen Status können ab September 2021 gestellt werden.
 
Frühere IBCLCs, deren Zertifizierung bereits abgelaufen ist, haben auch die Möglichkeit, diesen neuen Status zu beantragen. Dieser Status steht allen zur Verfügung, deren Zertifizierung zwischen 2010 und 2020 abgelaufen ist und die ungekündigt sind. 
 
Erfahren Sie hier mehr und falls Sie Interesse haben, halten Sie Ausschau nach der Bewerbung im September.
IBCLC Prüfungskandidat/innen für September 2021:
Verpassen Sie nicht dieses Informationsmaterial auf der IBLCE Homepage!
Das IBLCE stellt auf seiner Homepage Informationsmaterial zur Verfügung, das Ihnen hilft, Ihre Möglichkeiten hinsichtlich der IBCLC-Prüfung in dieser dynamischen Umgebung auszuloten. Dieses Informationsmaterial soll Ihnen helfen, für Ihre individuelle Situation die besten Entscheidungen zu treffen.
 
Wenn Sie 2021 eine Zertifizierung planen oder 2021 eine Rezertifizierung durch eine Prüfung fällig ist, dann prüfen Sie dieses Informationsmaterial bitte sorgfältig.
Warum ist geistiges Eigentum so wichtig für IBCLCs?
Geistiges Eigentum wird typischerweise definiert als eine Idee, eine Erfindung oder ein Prozess, die bzw. der durch eine intellektuelle Leistung entsteht.
 
Warum ist das wichtig? Es gibt viele Gründe, warum geistiges Eigentum wichtig ist, aber grundlegend ist geistiges Eigentum wichtig, da es die von ihrem Schöpfer definierte und mit ihm im Zusammenhang stehende Bedeutung hat.
 
Wie Sie wissen, verfügt das IBLCE über geistiges Eigentum; hierzu zählen vor allen Dingen seine Markenzeichen und die IBCLC-Prüfung. Ein Markenzeichen ist ein Wort, ein Satz, ein Design oder eine Kombination dieser Elemente, das Waren oder Dienstleistungen kennzeichnet, diese von Waren oder Dienstleistungen anderer unterscheidet und die Quelle der Waren oder Dienstleistungen angibt.
 
Die Bezeichnungen Durch das internationale Gremium zertifizierte Still- und Laktationsberater/innen sowie IBCLC sind beides Markenzeichen, die dem IBLCE gehören. Diese Begriffe kennzeichnen hervorragende Leistung bei der Stillbetreuung, in Verbindung mit dem IBLCE und wie vom IBLCE definiert, auch hinsichtlich der umfangreichen Prüfungsanforderungen, der professionellen Zertifizierungsprüfung, der strengen Rezertifizierungsanforderungen sowie der Einhaltung eines Verhaltens­kodexes des IBCLC-Programms. Das IBLCE definiert umsichtig, wie diese Begriffe verwendet werden können, um sowohl die Verbraucher zu schützen, die diese Begriffe mit einer hochqualifizierten Laktationsbetreuung in Verbindung bringen, als auch die Laktationsprofis, die objektive und strenge Anforderungen erfüllt haben, um diese Auszeichnung zu erhalten. Das IBLCE investiert finanziell, um seine gesetzlichen Rechte auf diese Begriffe zu unterstützen und schützt so deren Integrität und den Wert ihrer Bedeutung.
 
Die richtige Verwendung dieser Begriffe unterliegt den Richtlinien für die Verwendung der IBCLC-Markenzeichen des IBLCE sowie dem Verhaltenskodex für IBCLCs.
 
Als Antwort auf einige Anfragen finden Sie im Folgenden einige Beispiele für die korrekte, aber auch die falsche Verwendung der Markenzeichen.
Beispiel 1:
Name, IBCLC
Das ist eine korrekte Verwendung des Begriffs für eine Einzelperson, die das IBCLC-Zertifikat innehat.
Beispiel 2:
The Stanford Lactation Practice, IBCLC
[Fiktiver Name]
Das ist eine falsche Verwendung des Begriffs. IBCLC kann nur bezogen auf Einzelpersonen verwendet werden.
Beispiel 3:
www.breastsareusibclc.com
[Fiktiver Name]
Das ist eine falsche Verwendung des Begriffs in zweierlei Hinsicht. Erstens bezieht er sich nicht auf eine Einzelperson, und zweitens ist die Verwendung in einem Domain-Namen nicht zulässig, da “Breast Are Us” nicht der Inhaber des IBCLC-Zertifikates ist.
Beispiel 4:
Ein Gruppe in den sozialen Medien verwendet den Namen “Future IBCLCs of _____ City”
Das ist eine falsche Verwendung des Begriffs. Die Richtlinien für die Verwendung der IBCLC-Markenzeichen des IBLCE sieht vor, dass nur die Einzelpersonen, welche die Zertifizierungsanforderungen des IBLCE erfüllen, die IBCLC-Prüfung bestanden und die IBCLC-Zertifizierung aufrechterhalten haben, diese Markenzeichen nutzen.
Beispiel 5:
Ein/e derzeitige/r 
IBCLC verwendet dieses Logo mit ihrem/seinem Namen auf der Visitenkarte.
Das ist eine korrekte Verwendung gemäß den Richtlinien für die Verwendung der IBCLC-Markenzeichen des IBLCE
Beispiel 6:
Ein/e derzeitige/r IBCLC verwendet Folgendes als Ergänzung zu ihrem/seinem Namen auf der Visitenkarte.
Das ist eine falsche Verwendung des IBLCE-Logos, da das die Firmenmarke des IBLCE ist und ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des IBLCE nicht verwendet werden darf.
Das IBLCE hat diese neuen Beispiele in ihrer Homepage in den Richtlinien für die Verwendung der IBCLC-Markenzeichen aufgenommen und wird diese regelmäßig aktualisieren. 
Möchten Sie sich an IBCLCs wenden?
Nehmen Sie Kontakt hinsichtlich Werbemöglichkeiten mit uns auf.
Mit über 33.400 IBCLCs in 125 Ländern, hat das IBLCE weltweit die längste Liste an LaktationsberaterInnen! Falls Sie eine Konferenz veranstalten, die für IBCLCs interessant ist und für die Sie gerne Werbung machen möchten, akzeptiert das IBLCE nun auch ausgewählte Werbe- und Marketingmaßnahmen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Senior Brand & Communications Manager des IBLCE auf und Sie erhalten weitere Informationen über die Möglichkeit von E-Mail-Listen (per Region/Land) und die entsprechenden Gebühren. Bitte beachten Sie, dass das IBLCE keine Informationen über IBCLCs an Dritte weitergibt. Das IBLCE veröffentlicht lediglich Informationen, die für IBCLCs von potenziellem Interesse sind.
 
Alle potenziellen Werbetreibenden müssen die Einhaltung des WHO-Kodexes und der anschließenden Beschlüsse der WHA nachweisen.
 
Die IBCLCs haben die Möglichkeit, sich von der Liste dieser Drittpartei-Kommunikationen, die vom IBLCE veröffentlicht werden, streichen zu lassen. Einige geographischen Gebiete, in denen sich die Empfänger anmelden müssen, stehen möglicherweise für Werbemitteilungen noch nicht zur Verfügung.
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