December 2018
IBLCE baut Regelwerk in Anlehnung an den WHO-Kodex aus
 
Das Internationale Gremium zur Prüfung von Still- und Laktationsberater/innen (International Board of Lactation Consultant Examiners®, IBLCE®) ist fast überall auf der Welt zu finden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, eine deutliche Wirkung zu erzielen, und das IBLCE hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Einfluss zu nutzen, um die Ziele des Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (1981) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der anschließenden Beschlüsse der Weltgesundheitsversammlung (WHA) zu unterstützen.

In der IBLCE Kurzmitteilung vom Februar 2018 berichtete das IBLCE über seine Mittel und Wege zur Förderung des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse und versprach, die Gemeinschaft über weitere Aktualisierungen auf dem Laufenden zu halten.

Das IBLCE freut sich zu vermelden, dass es sich seitdem maßgeblich darauf konzentriert hat, die Ziele des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse voranzutreiben und dass zu diesem Zweck eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen über die Richtlinien getroffen wurden. Angesichts des Umfangs der Änderungen an den Richtlinien und da einige davon die IBCLCs und die Kandidat/innen betreffen, werden diese Änderungen schrittweise umgesetzt.
 
Diese Entscheidungen, nebst weiteren Einzelheiten zu den noch folgenden Umsetzungen, umfassen:

  • Die Einbindung von Beschluss 69.9 der Weltgesundheitsversammlung in die IBLCE Richtlinien für alle Ehrenamtlichen, die gesamte Belegschaft und sämtliche unabhängigen Vertragspartner und Koordinatoren des IBLCE:
Damit es zu möglichst wenig Interessenkonflikten kommt, muss vermieden werden, dass Personen aus Interessen, bei denen es um die Ernährung von Säuglingen und kleinen Kindern geht und die mit dem Stillen (oder den damit verbundenen Stiftungen/Organisationen/Firmen) in Konkurrenz stehen, eine Entschädigung erhalten, mit diesen zusammenarbeiten oder Beiträge von diesen anzunehmen, bzw. falls ein solcher Interessenkonflikt eintritt, muss dieser zumindest vollständig von der betroffenen Person offengelegt werden, sobald diese Person Dienstleistungen erbringt oder einen Vortrag hält/Unterricht gibt/Schriftstücke verfasst/Forschung betreibt. Sämtliche der vorgenannten Personen, die etwas veröffentlichen, eine Konferenz oder eine Veranstaltung organisieren oder in der Forschung tätig sind, müssen solche Offenlegungen fordern und ihren Kolleginnen und Kollegen von solchen Konflikten abraten. 
  • Der Ethik- und Disziplin-Ausschuss des IBLCE wird den Beruflichen Verhaltenskodex für IBCLCs prüfen und überarbeiten, um die Bestimmungen des WHO-Kodex nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand in den Beruflichen Verhaltenskodex aufzunehmen. Diese Tätigkeit soll 2021 abgeschlossen werden und die neuen Bestimmungen 2022 in Kraft treten.
 
  • Eine Schulung zum WHO-Kodex wird für alle Personen im IBLCE-Vorstand und die Belegschaft des IBLCE , alle rezertifizierenden IBCLCs sowie alle IBCLC-Kandidat/innen verpflichtend. Weitere und genauere Informationen werden bis 2022 in das Informationsheft für Prüfungskandidat/innen und den Leitfaden für die Rezertifizierung aufgenommen.
 
  • Das IBLCE wird auch weiterhin formell interne und externe Dokumente auswerten, um die Einhaltung des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse zu bewerten, und einen Mechanismus schaffen, mit dem dies auf regelmäßiger Basis erfolgt, wenn neue Beschlüsse von der Weltgesundheitsversammlung gefasst werden.
 
  • Ab 2022 wird das IBLCE keine Bildungspunkte für die Zertifizierung/Rezertifizierung mehr anerkennen, die von diesem Zeitpunkt an bei Firmen erworben werden, deren Produkte in den Bereich des Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (z.B. Säuglingsfertignahrung, Babyfläschchen und Sauger) fallen; dazu gehören auch Brustpumpenhersteller, Pharmaunternehmen, Firmen, die das Stillen vermarkten und Babyartikel wie Brustwarzencremes, Baby-Tragetücher, Kinderwägen, Stillkissen oder Stillstühle verkaufen.
 
  •  Das IBLCE wird sein CERPs Anbieterprogramm und den Leitfaden Minimierung des Werbeeinflusses auf die Erziehungspolitik in Bezug auf den WHO-Kodex und die anschließenden Beschlüsse überarbeiten.
 
  • Die Zusammenarbeit des IBLCE mit Berufsverbänden, die dem WHO-Kodex nicht folgen, muss von Fall zu Fall beurteilt werden, und wo immer möglich, soll Aufklärungsarbeit geleistet werden.
 
  •  Die Einbindung des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse in die Unterweisung aller Ehrenamtlicher und Angestellter.

Das IBLCE freut sich über diese Fortschritte bei der Förderung des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse zu berichten und wird Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten. Da es sich beim IBLCE um ein internationales Zertifizierungsgremium mit Zertifizierten in zahlreichen unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Umfeldern handelt, das deshalb diversen Einschränkungen unterliegt, verpflichtet sich das IBLCE, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Ziele des WHO-Kodex und der anschließenden Beschlüsse hochzuhalten und zu fördern, die für die öffentliche Gesundheit weltweit von entscheidender Bedeutung sind.
Teilnahme an der IBCLC-Prüfung im September 2020
Zentrale Sammelstelle für Informationsmaterial über COVID-19
Die Zentrale Sammelstelle für Informationsmaterial über COVID-19 ist Ihre Anlaufstelle für die aktuellsten Neuigkeiten zum Prüfungsdurchgang im September 2020. Wir fügen jede Woche neue Informationen hinzu, also sehen Sie regelmäßig dort nach!
 
Optionen für die IBCLC-Prüfung 2020
Diesen September stehen den Kandidat/innen mehrere Optionen zur Auswahl:
Eine Verschiebung kann vor Ihrem Prüfungstermin bzw. innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitfenster für die Prüfungsbewerbung beantragt werden. Der letztmögliche Tag zur Beantragung einer Erstattung ist der 31. August 2020.
Vereinbarung Ihres Prüfungstermins
Viele Kandidat/innen haben jetzt ihre E-Mail über die Bewilligung der Prüfung erhalten. Das IBLCE setzt den Versand dieser E-Mails fort. Alle Kandidat/innen sollten in den kommenden Tagen ihre E-Mail erhalten haben.
 
Die Vereinbarung Ihres Prüfungstermins kann sich dieses Jahr etwas schwierig gestalten. Der Prüfungsanbieter muss für rund 450.000 Prüfungskandidat/innen aus vielen verschiedenen Zertifizierungsprogrammen neue Plätze vergeben, aber seit Juli hat sich der Rückstau deutlich reduziert. Von unserem Prüfungsanbieter erfuhren wir, dass mit Stand vom 5. August 2020 in den meisten Prüfungszentren noch Plätze frei sind. Beim IBCLC-Programm handelt es sich um ein unverzichtbares Zertifizierungsprogramm, das bedeutet, Sie haben Zugang zu allen offenen Prüfungszentren.
 
Notieren Sie sich in Ihrem Kalender:
 
Das Zeitfenster für die September-Prüfung 2020 reicht vom 08. bis zum 25. September 2020.
Aktualisierungen zur Zertifizierung und Rezertifizierung 2021
Wie bereits in der IBLCE-Kurzmitteilung vom Juni 2019 mitgeteilt, gibt es bei der Zertifizierungsqualifikation/Rezertifizierung einige Änderungen, die beginnend mit den Bewerbungen für die Prüfungsdurchgänge 2021 Auswirkungen für die IBCLC-Kandidat/innen haben. Sollten Sie vorhaben, sich nächstes Jahr zu zertifizieren bzw. zu rezertifizieren, lesen Sie sich bitte diese Aktualisierungen durch: 
 
Für erstmalige Zertifizierungskandidat/innen beginnend mit den Bewerbungen für die Prüfung 2021
  • Fünf (5) Stunden Ausbildung mit Schwerpunkt Kommunikationsfähigkeit sind zusätzlich zu den 90 Stunden laktationsspezifischer Ausbildung erforderlich.
Bitte beachten Sie: Bis Ende November können Sie klinische Praktikumsstunden kontaktfrei gemäß der Aktualisierten vorläufigen Richtlinie über den Einsatz von Technik zur Erfüllung der Anforderungen des klinischen Praktikums für Qualifikationspfad 1, 2 und 3 erwerben. Die Vorgehensweise zum Erwerb der klinischen Praktikumsstunden erfahren Sie aus den Aktualisierungen, die etwas später im Jahr erfolgen.

Für die Rezertifizierung durch Prüfung oder über CERPs ab 2021
 
  • 250 Praktikumsstunden (Vollzeit oder Teilzeit, ehrenamtlich oder bezahlt) in Laktationsberatung sind während des fünfjährigen Rezertifizierungzeitraums erforderlich.
  • Eine Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist in jedem Fünf-Jahres-Zertifizierungszeitraum erforderlich.
  • Es wird zwei neue Status-Optionen geben: Außer-Dienst-Status (für IBCLCs, die nicht länger praktizieren) und ein Inaktiv-Status (für aktive IBCLCs, die sich in dem Jahr, in dem es fällig wäre, nicht rezertifizieren können, aber beabsichtigen, die Zertifizierung innerhalb eines Jahres wiederzuerlangen).
Stipendium für Aufstrebende Führungskräfte in der Laktationsberatung: IBCLCs die Tür öffnen
Das Stipendium für Aufstrebende Führungskräfte in der Laktationsberatung (Emerging Leaders in Lactation, ELL) wurde 2017 als neues Stipendienprogramm eingerichtet, um IBCLC-Kandidat/innen und zukünftige Führungskräfte im Sinne von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion innerhalb der Gemeinschaft zu fördern. IBCLC-Kandidat/innen, die Führungspotential aufweisen, gehören zu einer Gruppe, die im Laufe der Geschichte des Berufsstands und seiner Führungskräfte unterrepräsentiert war, und die ansonsten nicht in der Lage wären, ihre IBCLC-Qualifikation zu verfolgen, erhalten die Chance, dies mithilfe des ELL-Stipendiums zu tun.
 
Die erste Klasse mit ELL-Stipendiat/innen erwirbt gerade die IBCLC-Qualifikation - und bereits jetzt bewirken sie etwas in ihren Gemeinden. Semaj Bruce gehört zur ersten Gruppe der Aufstrebenden Führungskräfte in der Laktationsberatung, die ihren IBCLC macht und in Nevada, USA daran arbeitet, das Stillen in den farbigen Familien zur Norm zu machen. Ihre Geschichte finden Sie hier.
 „Ohne dieses Stipendium hätte ich nicht einmal den Türknauf erreicht. Das Stipendium gab mir Hoffnung, und ich hoffe, andere werden nicht zögern, Hilfe zu suchen, wenn sie sie brauchen. Gebt nicht auf! Jeden Tag werden neue Babys geboren, und sie brauchen uns!“
– Semaj Bruce, IBCLC
Wechsel im IBLCE-Vorsitz
Nach einer Sonderabstimmung Anfang des Jahres aufgrund des Rücktritts der ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem IBLCE-Vorstand übernahm Marin Skariah, MSN (Master of Science in Gesundheitspflege), FNP-BC (Zertifizierung als Familienpflegerin), RNC-MNN (examinierte und zertifizierte Krankenpflegerin für Geburts- und Säuglingspflege), C-EFM (Zertifizierung in Kardiotokografie), IBCLC, ihre neue Rolle als stellvertretende Vorsitzende, nachdem Dr. Clifton Kenon Jr. zum Kassenführer gewählt wurde, eine Position, die zuvor Marin innehatte.
Marin kommt aus Westchester, New York, und arbeitet als Oberschwester für Geburtshilfe in Stamford, Connecticut. Sie ist außerdem als IBCLC am New Yorker Universitätsklinikum Langone in Brooklyn tätig. Ihren Bachelor of Science in Gesundheitspflege (BSN) erlangte Marin an der Mercer Universität in Atlanta, Georgia, und ihren Master of Science in Gesundheitspflege (MSN) am SUNY Downstate Klinikum in Brooklyn, New York. Marin engagiert sich über Lobbyarbeit, Forschung und die Unterweisung von Eltern intensiv für die Umsetzung optimaler Vorgehensweisen, um die Qualität der Stillbetreuung von Kindern und Familien zu verbessern.
Clifton, ein ausgebildeter und examinierter Krankenpfleger, machte die ersten Krankenhäuser im Indian Health Service (Gesundheitsdienst für die indigene Bevölkerung der USA; IHS) babyfreundlich. Außerdem schuf er das erste nationale Programm zur Fachlichen Weiterbildung von Krankenpfleger/innen, mit dem Krankenpfleger/innen geschult werden, in ländlichen Gebieten mit eingeschränkten Ressourcen zu arbeiten, und schrieb den Leitfaden des National Indian Health Service zum Schutz des Stillen. Zurzeit arbeitet er für die United States Agency for International Development (US-Behörde für Internationale Entwicklung, USAID) als Senior Diversity & Inclusion Officer (leitender Angestellter für Diversität und Inklusion), wo er sich nach wie vor um Stillberatung, Überleben von Mutter und Kind sowie reproduktive Gesundheit kümmert. Wenn er nicht für den USAID tätig ist, beschäftigt er sich mit Laktationspraxis und hilft Familien bei der Erreichung ihrer Stillziele.
 
Herzlichen Dank an Marin und Clifton, dass sie diese wichtigen, ehrenamtlichen Führungspositionen in dieser entscheidenden Zeit übernehmen und für ihr Engagement beim IBLCE! Das IBLCE wünscht den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Dr. Shakira Henderson und Dr. Cecilia Tomori alles Gute für ihre zukünftigen Unternehmungen!
Möchten Sie IBCLCs erreichen?
Sprechen Sie uns auf Möglichkeiten zur Werbung an.
Mit derzeit über 32.500 IBCLCs in 122 Ländern verfügt das IBLCE weltweit über die längste Liste an Laktationsberater/innen. Wenn Sie eine Konferenz veranstalten oder etwas anbieten, das für IBCLCs relevant sein könnte, und Sie dafür werben möchten, dann nimmt der IBLCE jetzt ausgewählte Werbung an. Bitte setzen Sie sich mit dem Marken und Kommunikationsmanager des IBLCE in Verbindung, um mehr über die Möglichkeit von E-Mail-Listen (nach Region/Land), die Anzahl der IBCLCs auf der jeweiligen Liste und die Kosten zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass das IBLCE keine Daten von IBCLCs an Dritte weitergibt. Das IBLCE wird die potentiell interessanten Informationen an die IBCLCs weiterleiten.
 
Alle potentiellen Werbetreibenden müssen die Einhaltung des WHO-Kodex und der anschließenden WHA-Beschlüsse nachweisen und die Werbung muss mit dem Zweck und den Werten des IBLCE im Einklang stehen.
 
Die IBCLCs haben die Wahl, ihr Nichteinverständnis zu erklären. Einige Regionen, in denen die Empfänger/innen erst ihr Einverständnis geben müssen, stehen eventuell noch nicht für Werbemaßnahmen zur Verfügung.
Sind Sie Arbeitgeber und möchten eine IBCLC einstellen?  
Mit derzeit über 32.500 IBCLCs in 122 Ländern hat der IBLCE weltweit die größte Reichweite in der Berufsgruppe der Laktationsberater/innen. Wenn Sie als Arbeitgeber nach einer IBCLC für Ihr Team suchen, so können Sie über die IBLCE-Stellenangebote eine IBCLC-Fachkraft finden. Und für eine begrenzte Zeit sind Stellenanzeigen in den IBLCE-Stellenangeboten während der ersten 30 Tage KOSTENLOS. Nähere Informationen finden Sie unter Stellenangebote. Füllen Sie das Teilnahmeformular aus, um einen Eintrag zu ermöglichen.
 
Bitte beachten Sie: Stellenangebote sind derzeit auf Stellen beschränkt, für die entweder die IBCLC-Zertifizierung erforderlich ist oder für die der Erwerb der IBCLC-Zertifizierung eine Einstellungsvoraussetzung für Bewerber/innen ist und bei denen es sich außerdem um Stellen in der direkten Pflege handelt.
Diese Kurzmitteilung wird übersetzt und in Kürze in allen Prüfungssprachen veröffentlicht.
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