IBLCE Kurzmitteilung
Juni 2019

Wichtige Neuerungen zum IBCLC-Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprogramm

2018 führten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des IBLCE eine umfassende Überprüfung der Anforderungen für das IBCLC-Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprogramm nach bewährten Methoden durch, und im Juli 2018 gab das IBLCE Interessenvertretern die Gelegenheit, die möglichen Neuerungen öffentlich zu beurteilen. Das IBLCE hat dieses Feedback sorgfältig erwogen und wird die Neuerungen im Laufe der nächsten Jahre in das IBCLC-Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprogramm einbinden. Informationen über die aktualisierten Anforderungen, deren Grundprinzipien und die Termine für das Inkrafttreten folgen. Die Änderungen, die wie nachstehend dargelegt eingeführt werden, sollen das IBCLC-Programm optimieren und verbessern.
 
Neuerungen bei der Zulassung zur IBCLC-Zertifizierung
 
  • Ab dem 1. März 2020 gilt für alle, die sich für eine Teilnahme an der Prüfung im Oktober 2020 oder an späteren Prüfungsdurchgängen beworben haben, dass Stunden, die im Rahmen eines klinischen Praktikums bei einer bestimmten Organisation, die zu den vom IBLCE anerkannten Organisationen für Stillbetreuung und Stillberatung gehört, erworben wurden, anhand der tatsächlich geleisteten Stunden erfasst werden, da eine Stundenpauschale nicht mehr anerkannt wird. Durch diese Änderung aktualisiert das IBLCE seine Anforderungen, um sie an die wechselnden Arten und die wachsende Zahl von Organisationen anzugleichen, bei denen unterschiedliche Stufen in der ehrenamtlichen Arbeit angeboten werden.
 
  • Beginnend mit der Bewerbung zum Ablegen der Prüfung im April 2021 und für alle nachfolgenden Prüfungsdurchgänge sind zusätzlich zu den 90 Stunden laktationsspezifischer Ausbildung fünf (5) Stunden Unterweisung mit Schwerpunkt auf Kommunikationskompetenz erforderlich. Diese fünf (5) Stunden sollen sich vorzugsweise direkt auf die Stillphase und die Betreuung beim Stillen beziehen, das ist aber keine Voraussetzung. Diese Änderung wurde empfohlen, da Kommunikation ein Schlüsselthema in der Detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs ist und IBCLCs in der Praxis den/die Klient/in verstehen muss und ihr/ihm den am besten geeigneten Pflegeplan vorlegen, aktiv zuhören, sie/ihn emotional unterstützen und ihr/ihm dabei helfen muss, nach eingehender Beratung Entscheidungen zu treffen.
 
Neuerungen bei der IBCLC-Rezertifizierung
 
  • Neu für IBCLCs, die sich über CERPs rezertifizieren, ist mit Wirkung vom 1. Januar 2020, dass das IBLCE zwei (2) CERPs für jedes volle Jahr ehrenamtlicher Tätigkeit anerkennt, die nach diesem Stichtag im Vorstand einer nichtstaatlichen Organisation, die das Stillen fördert und/oder unterstützt, geleistet wird. Auf diese Weise können während eines fünfjährigen Rezertifizierungszeitraums maximal 10 L-CERPS erworben werden. Eine solche Erfahrung als Führungskraft ist wichtig und wird über CERPs anerkannt.
 
  • Von IBCLCs, die sich 2021 und später entweder durch Prüfung oder über CERPs rezertifizieren, verlangt das IBLCE während des 5-jährigen Rezertifizierungszeitraums 250 Stunden Praxis (Vollzeit oder Teilzeit) in der Stillberatung auf dem/den Gebiet/en klinische Praxis, Ausbildung, Verwaltung, Forschung und/oder Fürsprache. Diese Stunden können ehrenamtlich oder als bezahlte Stunden oder in einer Kombination aus beidem erworben werden. Klinische Fachkenntnisse sind ein wichtiger Bereich der Detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs, und diese Fachkenntnisse werden am besten durch aktives Praktizieren erworben.
 
  • Von IBCLCs, die sich 2021 und später entweder durch Prüfung oder über CERPs rezertifizieren, verlangt das IBLCE in jedem fünfjährigen Zertifizierungszeitraum eine Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Schulungen, die dies erfüllen, sind beispielsweise kardiopulmonale Reanimation (CPR) und Wiederbelebungsmaßnahmen für Neugeborene. Für medizinische Fachkräfte, die in eigener Person pflegerische Dienste leistet, ist es wichtig, die grundlegenden Kenntnisse in lebensrettenden Sofort­maßnahmen zur Sicherheit von Klient/innen und Patient/innen aufzufrischen.
 
  • 2021 wird das IBLCE einen Außer-Dienst-Status für aktive IBCLCs einführen, die beabsichtigen sich zurückzuziehen und nicht mehr als IBCLC zu praktizieren. Wer in der Vergangenheit die Zertifizierung in gutem Ansehen geführt hat, kann diesen Status beantragen. Die Termine für diese Beantragung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Wer diesen Status führt, darf „IBCLC außer Dienst“ in einem Lebens­lauf oder unter dem eigenen Namen auf einer Visitenkarte angeben. Jedoch darf dieser Status nicht direkt hinter dem Namen oder der Unterschrift (z. B. schematisch dargestellt) als aktive Qualifikation geführt werden. Dieser Status dient der Anerkennung und gilt für diejenigen, die nicht länger aktiv als IBCLC praktizieren und auch nicht beabsichtigen, dies wieder zu tun.
 
  • 2021 wird das IBLCE einen Inaktiv-Status für zu der Zeit aktive IBCLCs einführen, die nicht in der Lage sind, die Rezertifizierungsbestimmungen in dem Jahr zu erfüllen, in dem sie sich rezertifizieren müssten, aber beabsichtigen, die Zertifizierung innerhalb eines Jahres wieder zu erlangen. Im Inaktiv-Status führen Personen die IBCLC-Qualifikation nicht aktiv. Um die IBCLC-Zertifizierung während des Inaktiv-Status wieder zu erlangen, können Personen entweder die Prüfung ablegen und bestehen, ohne die aktuellen Zulassungsanforderungen zu erfüllen, oder sich über CERPs (75 CERPs) rezertifizieren, was zu diesem Zeitpunkt auch eine Selbsteinschätzung (siehe nachstehend) sowie den Erwerb von 15 zusätzlichen CERPs beinhaltet. Sollte sich jemand im Jahr des Inaktiv-Status nicht wieder um eine Zertifizierung bewerben, dann muss der/diejenige die Prüfung ablegen und bestehen, nachdem er/sie die ursprünglichen Zulassungsvorausset­zungen für Kandidat/innen erfüllt hat. Sollte ein/e IBCLC es vorziehen, keinen Inaktiv-Status zu führen und seine/ihre Zertifizierung verfallen zu lassen, dann muss der/diejenige die Prüfung ablegen und bestehen und dazu die ursprünglichen Zulassungsvoraussetzun­gen für Kandidat/innen erfüllen.
 
  • Für Personen, die sich ab 2022 rezertifizieren, bleibt die Prüfung weiterhin eine OPTION für die Rezertifizierung, wird aber keine VORAUSSETZUNG mehr sein, da eine Selbsteinschätzung und die erforderliche schwerpunktmäßige Weiterbildungs­maßnahme eine Option zur Prüfung bei der Rezertifizierung alle fünf Jahre darstellen. Die Selbsteinschätzung regt zur Selbstbetrachtung an, indem sie es dem/der Zertifizierten ermöglicht, Stärken und Schwächen zu erkennen, die dann in eine Weiterbildung münden können. Das IBLCE setzt diese Änderung erst mit dem Einsetzen der Selbsteinschätzung um und nicht bevor diese zur Verfügung steht.
 
Zusätzliche Neuerungen
 
In seltenen Situationen, wenn Kandidat/innen oder IBCLCs aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage sind, an Prüfungen teilzunehmen oder sich für eine Rezertifizierung über CERPs zu bewerben, wird das IBLCE ab dem 1. September 2019 diese außergewöhnlichen Umstände genauer definieren. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen nur eine ernsthafte Erkrankung oder schwere Verletzung des/der Kandidat/in / Zertifizierten oder eines engen Angehörigen, der Tod eines engen Angehörigen, das Auftreten einer unvermeidlichen Naturkatastrophe oder Wechsel aufgrund von aktivem Militärdienst. Dies soll bei der Verdeutlichung von besonderen Umständen bei Kandidat/innen und IBCLCs helfen, die eine Verlängerung der Zertifizierung oder die Verschiebung von Gebühren beantragen möchten.
 
Bitte beachten Sie, dass weitere Einzelheiten zu diesen Neuerungen auf der IBLCE-Webseite bereitgestellt werden, wenn das Informationsheft für Prüfungskandidat/innen und der Leitfaden für die Rezertifizierung i m September 2019 für die IBCLC Prüfungen 2020 aktualisiert werden.
 
Das IBLCE freut sich, diese Programmverfeinerungen bekannt zu machen, die darauf abzielen, sowohl für größere Flexibilität zu sorgen als auch das IBCLC-Programm zu stärken.

Änderungen bei den Disziplinarverfahren für den Beruflichen Verhaltenskodex für IBCLCS und dem Beschwerdeformular im Rahmen des Beruflichen Verhaltenskodex für den IBLCE
Der IBLCE Ethik- und Disziplin- (E&D) Ausschuss arbeitet unermüdlich daran, die Vertrauens­würdigkeit der IBCLC-Qualifikation und das Wohl von stillenden Familien weltweit zu schützen. Der IBLCE E&D-Ausschuss setzt sich aus IBCLCs sowie aus öffentlichen Mitgliedern zusammen. Das IBLCE bestärkt IBCLCs darin, die hohen ethischen Verhaltensstandards zu wahren, und der E&D-Ausschuss hat den Auftrag, mutmaßliche Verstöße zu untersuchen und aufzuklären. Der Prozess ist so konzipiert, dass er sowohl mit Blick auf die beklagten IBCLCs als auch hinsichtlich der Beschwerde führenden Interessenvertreter fair und ausgewogen ist.
 
IBLCE Zertifizierte werden in ihrer beruflichen Praxis durch den vom IBLCE eingeführten Beruflichen Verhaltenskodex für IBCLCS (Code of Professional Conduct for IBCLCs, CPC) angeleitet. Die Disziplinarverfahren des IBLCE legen fest, wie Interessenvertreter vorgehen müssen, um Beschwerden über das Verhalten von Zertifizierten beim IBLCE einzureichen.
 
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen bei den IBLCE Disziplinarverfahren und dem Beschwerdeformular.
 
Wir weisen Sie sorgsam darauf hin, dass diese Verfahren für E & D-Beschwerden in Kraft treten, die NACH dem 30. Juni 2019 eingereicht werden. Die aktualisierten Dokumente werden am 1. Juli 2019 auf der IBLCE-Website verfügbar sein.

 
Elektronisches Portal für Ethik- und Disziplinarbeschwerden
 
Das IBLCE hat einen sicheren Datentauschdienst eingeführt, der es IBLCE-Interessenvertretern und dem IBLCE ermöglicht, Dokumente einfach und sicher mit externen Nutzern auszutauschen. Über den sicheren Datentauschdienst auf der IBLCE-Webseite werden ab dem 1. Juli E&D-Beschwerden direkt beim IBLCE hochbeladen. Nach Möglichkeit erfolgt die Kommunikation zum Disziplinarverfahren über das sichere Internetportal des IBLCE. Personen, die in ein Disziplinarverfahren verwickelt sind, können Dokumente an den IBLCE hochladen und Nachrichten vom IBLCE herunterladen. Normalerweise gestattet dieses System eine raschere Klärung von E&D-Angelegenheiten, da der postalische Versand von E&D-Material in Papierform nicht erforderlich ist und die gesamte Kommunikation stattdessen über das Onlineportal stattfinden kann.
 
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Ethik- & Disziplinarverfahren
 
Die DSGVO ist eine Datenschutzverordnung, die sowohl in der Europäischen Union als auch in Island, Norwegen und Liechtenstein gilt.
 
Aufgrund seiner weltweiten Präsenz hat das IBLCE die Disziplinarverfahren und das Beschwerdeformular dahingehend überarbeitet, dass die DSGVO eingeschlossen ist.
 
Beschwerdeformular
 
Bevor jemand eine Beschwerde einreicht, bittet das IBLCE darum, dass diese Person sich mit den Disziplinarverfahren, dem Beschwerdeformular und dem CPC vertraut macht.
 
Ein paar Punkte, die vor dem Ausfüllen einer Beschwerde zu berücksichtigen sind:
 
  • Anonyme Beschwerden: Das IBLCE berücksichtigt anonyme Beschwerden nur, wenn diese krasses Fehlverhalten wie Missbrauch oder schwere Körperverletzung betreffen.

  • Kurze Zusammenfassung: Eine kurze Zusammenfassung, einschließlich der spezifischen Einzelheiten und dem zeitlichen Ablauf der Anschuldigungen, muss mit Belegdokumenten, sofern vorhanden, vorgelegt werden.

  • Beweise: Alle vorhandenen als Beweis dienenden Unterlagen, die eine Anschuldigung bei einem Verstoß gegen den CPC stützen, sollten zusammen mit dem Beschwerdeformular eingereicht werden.

  • Wissen aus erster Hand: Die Beschwerde führende Person muss den mutmaßlichen CPC-Verstoß einer/eines IBCLCs direkt aus erster Hand kennen.

  • Belanglosigkeit: Das Disziplinarverfahren ist nicht auf Streitigkeiten wirtschaftlicher oder persönlicher Natur oder auf persönlichen Meinungsverschiedenheiten anwendbar (z. B. Klagen wegen übler Nachrede oder Verunglimpfung in den sozialen Medien). Beschwerden, die arglistig eingereicht werden (z. B. als Vergeltung) können als Missbrauch des Verfahrens angesehen werden.

  • Unterschriebene Beschwerden: Beschwerden müssen von einer Einzelperson (nicht von z. B. einem Unternehmen oder einer Organisation) eingereicht und unterschrieben werden.

  •  Unethisches Verhalten: Der Hauptbestandteil der Beschwerde muss auf unethisches Ver­halten im Rahmen des CPCs hinauslaufen. Beeinträchtigt das mutmaßliche Fehlverhalten die Gesundheit, das Wohl und die Sicherheit der Öffentlichkeit?

  • Unzuverlässige und unzureichende Informationen: Beschwerden, bei denen festgestellt wird, dass sie unzuverlässige und unzureichende Informationen enthalten, können nicht belangbar sein.
 
Sanktionen
 
Sanktionen gegen eine/n Zertifizierten können verhängt werden, wenn festgestellt wurde, dass der/die Zertifizierte gegen den CPC verstoßen hat. Zwei weitere mögliche Sanktionen wurden in die Disziplinarverfahren aufgenommen:
 
  • Eine Sanktion, die es erforderlich macht, eine schriftliche Zusicherung abzugeben, dass das fragliche Verhalten eingestellt wurde und nicht wieder vorkommen wird.

  • Eine Sanktion, bei der eine Fortbildungsmaßnahme zu den Themen angeordnet wird, die für den CPC-Verstoß relevant waren (z. B. Fortbildung hinsichtlich der Ethik oder dem Geltungsbereich für die Praxis).
 
Die Ergänzung um diese beiden Sanktionen bietet zusätzliche Möglichkeiten bei der E&D-Bestimmung, einschließlich der Verfügung von Fortbildungsmaßnahmen zu relevanten Themen, wenn ein Verstoß festgestellt wurde.


Ethik- & Disziplinarverfahren
Artikel über die Vorzüge von IBCLCs in der Fachzeitschrift der Akademie für Ernährung und Ernährungslehre 

Das IBLCE freut sich, Ihnen diesen hervorragenden Artikel aus der wissenschaftlich evaluierten Fachzeitschrift der Akademie für Ernährung und Ernährungslehre (Journal of the Academy of Nutrition and Dietetics) vorzustellen, in dem es darum geht, warum zugelassene Ernährungsberater/innen und Ernährungswissenschaftler/innen das Stillen in den Mittelpunkt rücken und in Betracht ziehen sollten, IBCLCs zu werden! Der Artikel betont, „Stillen ist eine globale Ernährungsstrategie mit gut dokumentierten Nutzen für die Gesundheit“, und enthält eine Vielzahl an Literaturhinweisen über die Nutzen des Stillens für die Gesundheit von Säuglingen und Müttern, einschließlich einer Verringerung im Auftreten von Kindersterblichkeit sowie die Erzielung von Einsparungen im öffentlichen Gesundheitssystem. Der Artikel umreißt die Qualifikationspfade und die Nutzen von IBCLCs und ermutigt interessierte zugelassene Ernährungsberater/innen und Ernährungswissenschaftler/innen, die Erlangung der Qualifikation in Betracht zu ziehen.
 
Die Akademie für Ernährung und Ernährungslehre hat freundlicherweise einen Link bereitge­stellt, über den IBCLCs für den Privatgebrauch kostenlos auf diesen Artikel zugreifen können. Der Link ist bis zum 31. August 2019 aktiv. Bitte beachten Sie, dass der Artikel nur für Ihren privaten Gebrauch gedacht ist und nicht über das Internet, die sozialen Medien oder andere Online-Plattformen geteilt werden darf. Die Fachzeitschrift enthält von Fachleuten evaluierte wissenschaftliche Forschung zu Nahrungsmitteln, Ernährung und Ernährungslehre.
 
Das IBLCE dankt der Akademie und schätzt es sehr, dass dieser wichtige Artikel den IBCLCs weltweit über diese Kurzmitteilungen zur Kenntnis gebracht wird.
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