Die Innenraum-Experten
Innenraum Newsletter - Corona-Sonderausgabe IV
Nummer 37 Februar 2021
Positionspapier des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Bewertung von Innenräumen in Hinblick auf das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2

Dass virenbelastete Aerosolpartikel vor allem in schlecht belüfteten Innenräumen maßgeblich zum Infektionsgeschehen beitragen ist mittlerweile bekannt - und es wird nicht das letzte Virus sein, welches uns begegnen wird. Eine gute Lüftung ist immer die beste Vorsorge gegen aerosolbasierte Infektionen.

Für Gebäudebetreiber, Planer und Schulverantwortliche stellt sich die Frage, wie zukünftig Räume auszusehen haben, in denen schon durch die ausreichende Lüftung ein geringeres Infektionsrisiko zu erwarten ist - das betrifft SARS-CoV-2 genauso wie Grippe- und Schnupfenviren.

Das neue Positionspapier des Arbeitskreises Innenraumluft zeigt auf, wie Räume in Hinblick auf Infektionsrisiken durch Aerosole zu bewerten sind.
Folgende Themen werden behandelt:
  • Was sind die generellen Einflussfaktoren auf die Infektiosität in Innenräumen?
  • Wie wirken sich Lüftungs-Maßnahmen auf die Virenbelastung aus?
  • Unterschiedliche Beurteilungsmethoden (absolut und relativ) und deren Vor- und Nachteile
  • Einfluss von Luftreinigungsgeräten
  • Wann eignet sich CO2 als Indikator für die Infektiosität und wann ergeben sich völlig falsche Ergebnisse?
Basis der Einschätzungen des Online-Tools ist eine wissenschaftliche Publikation (white paper) des deutschen "Institute for Energy Efficient Buildings and Indoor Climate (EBC)" der RWTH Aachen University, in der die Vorgangsweise zur Ermittlung des "Relativen Risikos" R beschrieben wird (Müller et al. 2020). Die Publikation erfolgte in Zusammenarbeit mit dem deutschen Umweltbundesamtes auch unter Mitarbeit auch des Arbeitskreises Innenraumluft am BMK. Die Publikation ist zudem auch Basis des Online-Tools VIR-SIM 2.1.
Wir danken den Unterstützern bei der Erstellung des Online-Tools, ohne deren Mithilfe die Erstellung nicht möglich gewesen wäre!
Lüftungsampeln & CO2-Messgeräte
Der Indikator CO2 kann mit bestimmten Einschränkungen als Maßzahl für die Nutzungsintensität eines Raumes durch Menschen und dadurch auch für die Ansteckungsgefahr gegenüber COVID-19 herangezogen werden. CO2-Messgeräte, die einen Farbcode aufweisen und die unterschiedlichen Konzentrationsbereiche anschaulich durch Farben von grün zu gelb zu rot darstellen, werden auch „Lüftungsampeln“ genannt.

Solche Geräte sind nicht nur in Pandemiezeiten empfehlenswert, da sie einen wichtigen Beitrag zu Leistungsfähigkeit und Gesundheit in Innenräumen und einen allgemeinen Überblick über die Lüftungssituation liefern.
Aber Achtung, es gibt Einschränkungen bei der Beurteilung des Infektionsrisikos:

Lüftungsampeln eignen sich zur Bewertung des Risikos, sich in Innenräumen mit COVID-19 anzustecken, vor allem für typische Schul- oder Vortrags­situationen, solange keine erhöhte körperliche Aktivität oder Sprechen bzw. Singen mehrerer Personen eine Rolle spielen sowie auch für eine Einschätzung von Räumen im klassischen Kulturbetrieb.

Wenn allerdings viele Personen sprechen (wie in Gastgewerbebetrieben) oder gar laut schreien oder singen (wie das bei Sportveranstaltungen oder in Bars die Regel ist) ist die Aerosolabgabe stark erhöht, ohne dass die CO2-Konzentration im selben Verhältnis dazu ansteigt. In solchen Situationen würde daher das Risiko grob unterschätzt.

In Räumen, in denen ein Mund-Nasenschutz getragen oder ein Luftreiniger eingesetzt wird, kommt der gegenteilige Effekt zum Tragen. Hier würde das Risiko massiv überschätzt werden.

In all diesen Räumen liefern CO2-Messgeräte grundsätzlich nur (wertvolle) Hinweise auf die allgemeine Lüftungssituation.

Zur Bewertung des Risikos, sich mit COVID-19 anzustecken, erweist sich dagegen die CO2-Konzentration in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen als gänzlich ungeeignet, da eine grobe Über- bzw. Unterschätzung des Risikos zum Teil um mehr als eine Größenordnung stattfindet.


Für den Inhalt alleine verantwortlich: DI Peter Tappler, Stutterheimstraße 16-18/2, 1150 Wien