US-Ministerien vergeben Fördermittel und Steuergutschriften in Milliardenhöhe 
Die US-Ministerien für Wirtschaft (DOC) und Energie (DOE) haben weitere Schritte bei der Umsetzung verschiedener industriepolitischer Initiativen in den Bereichen Halbleiter und umweltfreundliche Technologien angekündigt. Im Verlauf des vergangenen Monats hatte das DOC unverbindliche Förderrahmen von insgesamt 21,5 Milliarden US-Dollar mit drei großen Chipherstellern bekannt gegeben. Dies entspricht fast der Hälfte der 50 Milliarden US-Dollar, über die das DOC für direkte Subventionen an die Halbleiterproduktion verfügt. Viele der größeren Projekte konzentrieren sich auf die Produktion von Hochleistungschips. Die bisher angekündigten Vereinbarungen sind über mehrere Regionen und Teile der Halbleiterwertschöpfungskette verteilt. Unter anderen werden Werke in Arizona, New York, Ohio, Oregon und Texas finanziert.  

Das DOE hat sechs Milliarden US-Dollar Fördermittel für 33 industrielle Dekarbonisierungsprojekte vergeben. Die Empfänger stammen überwiegend aus energieintensiven Industrien und nutzen die Mittel unter anderem für CCS/-U-Technologien, Recycling, Energieeffizienz, Elektrifizierung, Wasserstoffprojekte und zur Eindämmung des Kohleverbrauchs. Das Programm wird mit 489 Millionen US-Dollar aus dem Infrastrukturgesetz von 2021 (BIL/IIJA) und 5,47 Milliarden US-Dollar aus dem Inflation Reduction Act (IRA) finanziert. 

Des Weiteren hat das DOE ein erstes Vergabeverfahren der Advanced Energy Project Steuergutschrift 48C abgeschlossen. Die Steuergutschrift ist Teil des IRA und fördert Investitionen in die Herstellung und Lieferkette sauberer Technologien. Im Gegensatz zu anderen Steuergutschriften des IRA läuft diese über ein Vergabeverfahren. In der ersten Runde wurden nun vier von insgesamt 10 Milliarden US-Dollar an insgesamt 100 Projekte vergeben. Die Projekte in 35 Staaten erhalten nun eine Investitionssteuergutschrift von bis zu 30 Prozent. 40 Prozent des Gesamtvolumens sollen laut der US-Regierung Kohle- und Bergbaugemeinden zugutekommen. Das US-Finanzministerium und das DOE kündigten an, die zweite Vergabewelle in den Sommermonaten zu starten.
 
Das Weiße Haus und die US-Umweltschutzbehörde EPA haben angekündigt, 20 Milliarden US-Dollar des IRA zur Emissionsreduzierung von Treibhausgasen an acht Finanzierungsgruppen zu vergeben. Die Fördermittel sind Teil des Greenhouse Gas Reduction Fund (GGRF), welcher durch den IRA insgesamt 27 Milliarden US-Dollar erhielt. 70 Prozent werden an historisch benachteiligte, ehemalige Bergbau- und Niedriglohnkommunen gehen. Ergänzt um private Kostenbeteiligungen beläuft sich laut Weißem Haus die Förderung auf rund 150 Milliarden US-Dollar. 

Während die Biden-Administration derzeit versucht, möglichst viele der autorisierten Fördermittel vor der anstehenden Wahl im November zu vergeben, gestaltet sich das bei den Darlehensvergaben des DOE schwieriger. Dem Darlehensprogramm des Energieministeriums (LPO) stehen seit Einführung des IRA mehr als 200 Milliarden US-Dollar zur Verfügung. Aufgrund strenger Transparenz- und Sorgfaltspflichten konnte das Büro davon allerdings erst 25,8 Milliarden US-Dollar vergeben. (pm, jm) 
Verstärkte Prüfung von Auslandsinvestitionen 
Das US-Finanzministerium hat eine Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) veröffentlicht. Darin sollen das Verfahren des Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) verbessert und seine Sanktions- und Durchsetzungsbefugnisse vergrößert werden. Die neuen Regeln sollen die Prüfung ausländischer Käufer von US-amerikanischen Unternehmen verstärken, um die nationale Sicherheitsmission der Vereinigten Staaten mit ihrer offenen Investitionspolitik in Einklang zu bringen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass der Ausschuss mehr Informationen über Transaktionen anfordern kann, auch wenn die Unternehmen den Ausschuss nicht selbst über die Transaktion informiert haben. Die neue Vorschrift würde auch die Vorladungsbefugnis des Ausschusses auf Drittunternehmen ausweiten, die an einer Transaktion beteiligt sind. Nach der derzeitigen Regelung kann das CFIUS Informationen über eine Transaktion vorladen, wenn dies für „erforderlich“ befunden ist. Die vorgeschlagene Regelung würde dieses Kriterium lockern und es dem Ausschuss ermöglichen, Parteien vorzuladen, wenn „angemessen“. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften würden von derzeit 250.000 US-Dollar oder dem Wert der Transaktion auf fünf Mio. US-Dollar oder den Wert der Transaktion deutlich erhöht. Kommentare zu der vorgeschlagenen Regelung können 30 Tage lang nach der Veröffentlichung im Federal Register elektronisch über das eRulemaking Portal der US-Regierung unter www.regulations.gov eingereicht werden.
 
USTR veröffentlicht Einschätzung zu Handelszahlen und -hemnissen 
Das Büro der US-Handelsbeauftragten (USTR) hat seine Einschätzung zu den nationalen Handelszahlen und Handelshemnissen veröffentlicht. Der diesjährige Bericht definiert Handelshemmnisse neu als „staatliche Maßnahmen, die den internationalen Austausch von Waren und Dienstleistungen unangemessen hindern". Die breiter gefasste Definition aus dem vergangenen Jahr hatte alle staatlichen Maßnahmen umfasst, die den Handel, US-Investitionen oder den grenzüberschreitenden Datenverkehr einschränken. Im Jahr 2023 enthielten 17 Länderkapitel des Berichts eine Maßnahme mit dem Titel „Anforderungen an die Datenlokalisierung“, darunter die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union. Im diesjährigen Bericht werden nur El Salvador, Pakistan und Russland aufgeführt, während für China „Datenbeschränkungen“ erwähnt werden. Wirtschaftsverbände kritisierten, dass die USA mit diesem Schritt ihre Führungsrolle in Bezug auf den digitalen Handel aufgeben. Chinas nicht-marktkonforme Politik und Praktiken wurden in dem Bericht ausführlich behandelt und als „marktverzerrend“ beschrieben. Die Europäische Union wurde für ihren Mangel an Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Zölle, Kennzeichnung, Investitionen, geistiges Eigentum und Durchsetzung kritisiert. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, die Mitte 2023 in Kraft getreten war, wurde ebenfalls als Handelshemmnis aufgeführt, da die 18-monatige Übergangsfrist für die Einhaltung der Vorschriften nicht ausreiche.
Kongressanhörungen zur handelspolitischen Agenda 2024 von US-Präsident Biden 
Der Finanzausschuss des US-Senats und der Ways and Means-Ausschuss des Repräsentantenhauses haben diese Woche Anhörungen mit der US-Handelsbeauftragten Katherine Tai über die handelspolitische Agenda des US-Präsidenten abgehalten. Die Republikaner im Repräsentantenhaus warfen der Regierung einen Alleingang in der Handelspolitik vor. Die Administration habe es versäumt, China für die Einhaltung des sogenannten Phase-One-Abkommens zur Verantwortung zu ziehen. Des Weiteren kritisierten die Gesetzgeber die Dauer der Überprüfung der Zölle nach Section 301. In einem Schreiben, das dem Ausschuss im Vorfeld der Anhörung vorgelegt wurde, äußerten Wirtschaftsverbände eine ähnliche Frustration über den unsicheren Zeitplan und die mangelnde Transparenz bei der Überprüfung. Botschafterin Tai betonte, dass sich die Administration in der Endphase der Überprüfung befinde. Senatoren beider Parteien im Finanzausschuss kritisierten die US-Handelsbeauftragte für die mangelhaften Bemühungen bei der Durchsetzung der Handelsbestimmungen. Außerdem wurde bemängelt, dass sie auf eine Führungsrolle in der digitalen Handelspolitik verzichtet und kein neuer Marktzugang für US-Exporteure geschaffen wird. (sh)  
US-Kongress debattiert über Gesetzentwurf zum Datenschutz  
Die Vorsitzenden der wirtschaftspolitischen Ausschüsse beider Kongresskammern haben kürzlich einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf zum Datenschutz, den American Privacy Rights Act (APRA), vorgelegt. Das neue Bundesgesetz hätte Vorrang gegenüber den Datenschutzgesetzen der Einzelstaaten und würde Unternehmen dazu verpflichten, die Erfassung persönlicher Daten von Kunden zu reduzieren. Es dürften nur jene Daten gesammelt, bearbeitet und weitergeleitet werden, die für die vom Kunden erwähnte Zwecke notwendig sind. Das Gesetz würde auch Einzelpersonen ein privates Klagerecht einräumen. Ausgenommen sind Firmen mit weniger als 40 Mio. US-Dollar Jahresumsatz oder Unternehmen, die Daten von nicht mehr als 200.000 Einzelpersonen pro Jahr sammeln. Strengere Auflagen gelten für große Unternehmen oder Organisationen mit mindestens 250 Mio. US-Dollar Jahresumsatz. Außerdem gelten höhere Anforderungen bei Firmen, die Daten von mehr als 5 Millionen Einzelpersonen oder sensibler Daten von zumindest 200.000 Einzelpersonen behandeln. In einer Anhörung am Mittwoch bekam der APRA breite Unterstützung von Zivilgesellschaftsgruppen. Aus Wirtschaftskreisen kamen Bedenken über eine rasche Umsetzung der neuen Anforderungen sowie das private Klagerecht. Der APRA soll laut Vorsitzender Cathy McMorris Rodgers (R-Washington) in den kommenden Wochen zur Abstimmung im House Energy and Commerce Committee kommen.

USA, Japan und Philippinen kündigen engere Zusammenarbeit an 
Die Staats- und Regierungschefs von Japan, den USA und den Philippinen haben eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht, in der Maßnahmen zur Stärkung der Beziehungen zwischen den Verbündeten im indopazifischen Raum dargelegt werden. Die Partner kündigten eine Initiative für Infrastrukturinvestitionen in den Philippinen mit dem Namen Luzon Economic Corridor an zur Unterstützung von Projekten im Schienenverkehr, der Hafeninfrastruktur, sauberer Energie und Halbleiterherstellung. Studenten aus den Philippinen werden im Rahmen einer neuen Initiative zur Ausbildung von Arbeitskräften in der Halbleiterindustrie Zugang zu Schulungen an US-amerikanischen und japanischen Universitäten erhalten. Die USA kündigten außerdem ihre Absicht an, Gelder aus dem International Technology Security and Innovation Fund im Rahmen des CHIPS and Science Act zur Unterstützung der philippinischen Halbleiterarbeiter zu verwenden. Des Weiteren planen die drei Länder, gemeinsam ein ziviles Atomenergieprogramm in den Philippinen zu entwickeln und bei den Lieferketten für kritische Mineralien zu kooperieren. In separaten bilateralen Gesprächen kündigten die USA und Japan eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Japan und den AUKUS-Partnerländern bei Innovationsprojekten im Verteidigungsbereich an.
USA und EU setzen Technologiekooperation beim 6. TTC-Treffen fort 
Die USA und die EU haben während des sechsten Ministertreffens des Handels- und Technologierats (TTC) weitere Maßnahmen zur technologischen Zusammenarbeit in den Bereichen KI, 6G und Halbleiter angekündigt. Beide Seiten aktualisierten ihre gemeinsame Terminologie und Taxonomie zur Künstlichen Intelligenz und sagten zu, sich mit anderen Partnern in der Geberpartnerschaft „KI für Entwicklung" bei der Auslandshilfe in Afrika abzusprechen. Die USA und die EU veröffentlichten außerdem eine gemeinsame Vision für die transatlantische Zusammenarbeit bei 6G, in der sie sich für offene, interoperable und widerstandsfähige Netze mit industriegeführten Standards aussprechen. Im Bereich Halbleiter wurden zwei Verwaltungsvereinbarungen um drei Jahre verlängert, die einen gemeinsamen Frühwarnmechanismus für Störungen in der Chip-Lieferkette und den Informationsaustausch über Subventionen für die Halbleiterherstellung ermöglichen. Die USA und die EU äußerten sich außerdem besorgt über Verzerrungen durch nicht-marktwirtschaftliche Maßnahmen im reifen Halbleiterknoten und verpflichteten sich zu einer weiteren Koordinierung mit der Industrie und gleichgesinnten Regierungen. Die Unterstützung der Forschung, um Alternativen zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Chips zu finden, ist weiterhin eine Priorität auf beiden Seiten des Atlantiks. (jm) 
Methanverordnung rechtzeitig vor Prüfperiode fertiggestellt 
Das US-Innenministerium (DOI) hat seit Monaten an einer Verordnung über das Abfackeln und Entlüften von Methan bei der Öl- und Gasförderung auf US-regierungseigenen Böden gearbeitet. Die jetzt veröffentlichte neue Verordnung aus dem Büro für Landverwaltung würde Ölproduzenten zwingen, auch Lizenzgebühren für Methan zu zahlen, das zwar durch ihre Betriebstätigkeiten entsteht, aber nicht als Erdgas vertrieben wird. Ausnahmen gelten für Notfälle sowie während des Fertigstellungsprozesses und Testläufen. Eine ähnliche Verordnung der Obama-Administration von 2016 wurde 2020 gerichtlich beendet, da sie die rechtliche Befugnis des US-Innenministeriums überschritt. In der neuen Version wurden kleinere Regulierungen gestrichen und längere Übergangsfristen zur Einhaltung eingeführt. Öl- und Gasunternehmen sind zudem aufgefordert, Pläne zur Ortung und Reparatur von Lecks einzureichen. Die Biden-Administration bezeichnet die Lizenzgebühren an die Bundesregierung bzw. die respektiven Reservate der indigenen Bevölkerung als angemessene Ausgleichszahlung für unnötige Emissionen. Die Fertigstellung im April war den Demokraten besonders wichtig, da so die Prüfung der Verordnung nicht in die kommende Legislaturperiode fällt und so unklare Mehrheiten nach der Wahl im November vermieden werden.  
Diese Regulierung ist unabhängig von der allgemeinen Methanregulierung der US-Umweltschutzbehörde EPA, die im Dezember 2023 fertiggestellt wurde. Der IRA autorisierte die EPA erstmals, Strafzahlungen auf Methanausstoß in Höhe von anfangs 900 US-Dollar pro Tonne zu erheben.
 
Erste nationale Grenzwerte für PFAS in Trinkwasse
Die endgültige Verordnung der US-Umweltbehörde EPA verpflichtet die Wasserwirtschaft sechs PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) aus ihrem Trinkwasser zu entfernen. Die Versorger haben demnach fünf Jahre Zeit, um alle nachweisbaren Werte von PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS, PFBS und GenX zu beseitigen. PFAS kommen in der Regel in Gemischen vor. Demnach wird die Verordnung wahrscheinlich indirekt die Konzentration weiterer Stoffe betreffen. Die Vorschrift enthält auch einen Gefahrenindex, der das Vorkommen von Kombinationen mehrerer PFAS in niedrigen Konzentrationen misst und bei bestimmten Konzentrationen eine Aufrüstung der Aufbereitungsanlagen erfordert. Die neue Verordnung wird voraussichtlich etwa 1,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr kosten – das Doppelte der ursprünglichen Schätzung – und zumindest teilweise von Kunden gezahlt werden. Die EPA schätzt, dass sechs bis zehn Prozent der Wasserversorgungsunternehmen ihre Aufbereitungsanlagen aufrüsten müssen.
 
CO2-Flottengrenzwerte für LKW und Nutzfahrzeuge finalisiert 
Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat die Regel für CO2-Flottengrenzwerte für LKW und Nutzfahrzeuge verschärft. Ab Modelljahr 2027 werden die Werte zunächst moderat, bis 2032 dann stark erhöht. Bis 2055 sollen so eine Milliarde Tonnen Kohlenstoffdioxidausstoß vermieden werden. Die Kosten beziffert die EPA auf 1,1 Milliarden US-Dollar. Im Vergleich zum vorherigen Regelvorschlag waren Zeitpläne zur Einhaltung verlängert und frühere Grenzwerte abgeschwächt worden, während die finalen Grenzwerte verschärft wurden. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Regel den Ausbau alternativer Antriebe bei LKW und Nutzfahrzeugen ähnlich schnell vorantreibt wie das Pendant für PKW. (pm) 
Diese Woche war Heiko Willems, Abteilungsleiter des Brüsseler Büros des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), zu Besuch beim Representative of German Industry and Trade in Washington DC. Bei zwei Roundtables mit Interessenvertreten aus Politik und Wirtschaft erläuterte er die anstehenden EU-Wahlen und ihre möglichen Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen. Gemeinsam mit Dr. Christoph Schemionek, Repräsentant der Deutschen Wirtschaft in Washington DC, nahm er unter anderem an Treffen mit der Deutschen Botschaft, dem US-Wirtschaftsministerium, dem Büro der US-Handelsbeauftragten USTR, dem US-Finanzministerium und der US-Chamber of Commerce teil. (srs)
Informationen des Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC

Kontakt:
Tel: (001) 202-659-4777


Die Washington News berichten über aktuelle wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungen
in den USA.
DISCLAIMER

This material is distributed by the Representative of German Industry and Trade (RGIT) on behalf of the Federation of German Industries (BDI) and the Association of German Chambers of Commerce and Industry (DIHK). Additional information is available at the Department of Justice, Washington, DC.