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Zölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile
Am 3. April ist der von der US-Regierung angekündigte Zoll von 25 Prozent auf importierte Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Auch Autoteile sollen mit 25 Prozent Zoll belegt werden, allerdings erst ab dem 3. Mai. Bei Bedarf sollen die Zölle auf weitere Bestandteile ausgeweitet werden. Der Zollsatz von 25 Prozent wird zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren, Abgaben und Entgelten für importierte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hinzugefügt. Für Autos, die im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) importiert werden, kann der US-Anteil des Fahrzeugs zertifiziert werden, sodass der Zusatzzoll nur auf den Wert des Nicht-US-Anteils erhoben wird. Bei Überbewertung des US-Anteils würde der Zollsatz von 25 Prozent auf den gesamten Wert des Fahrzeugs erhoben, unabhängig vom tatsächlichen US-amerikanischen Anteil. Gemäß der Durchführungsverordnung muss das US-Wirtschaftsministerium in Absprache mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf Nicht-US-Teile in USMCA-konformen Autoteilen entwickeln. Annex 1 der Bekanntmachung im Federal Register enthält eine Liste der betroffenen Artikel.
Länderspezifische Reziprokzölle für 90 Tage ausgesetzt
Präsident Trump hat eine 90-tägige Aussetzung der länderspezifischen Reziprokzölle für jene Länder angekündigt, die keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA wegen der neuen Zollregelung ergriffen hatten. Allerdings werden Waren aus diesen Ländern währenddessen mit einem Zollsatz von 10 Prozent belegt. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung (EO) auch der Gegenzollsatz für chinesische Waren mit Wirkung zum 10. April auf 125 Prozent angehoben. Dies gilt zusätzlich zu dem 20-prozentigen Zoll (IEEPA), der aufgrund der nationalen Fentanylkrise gegen China verhängt wurde. In einer Eskalation der Handelsspannungen erhöhte China seine Zölle auf US-Waren auf 125 Prozent. Während Anhörungen vor dem Senatsausschuss für Finanzen und dem Ways and Means Repräsentantenhausausschuss lehnte US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer die Möglichkeit von Ausnahmen von den neuen Zöllen ab. Bei einer Kabinettssitzung signalisierte Präsident Trump jedoch eine mögliche Offenheit für Ausnahmen für bestimmte Länder oder Unternehmen. Das Weiße Haus änderte auch seine Behandlung von De-minimis-Sendungen aus China, die über das internationale Postnetzwerk verschickt werden und deren Ausnahmeregelung nach dem 1. Mai auslaufen sollte. Die Verordnung vom 2. April kündigte an, dass ab dem 2. Mai chinesische Waren im Wert von unter 800 US-Dollar, die nicht über das internationale Postnetz versandt werden, allen geltenden Zöllen unterliegen, während Postsendungen mit einem Zoll von 30 Prozent oder 25 US-Dollar pro Sendung (50 US-Dollar nach dem 1. Juni 2025) belegt werden. Aufgrund der Handelsspannungen wurden diese Werte durch eine Änderung der Verordnung auf einen Zollsatz von 90 Prozent oder 75 USD pro Sendung (ab dem 1. Juni 2025 auf 150 USD) erhöht.
Section 301 Maßnahmen zur Wiederbelebung des Schiffbaus in den USA
Die Exekutivanordnung Restoring America's Maritime Dominance sieht die Einrichtung eines neuen Amtes für maritime und industrielle Kapazitäten vor. Innerhalb von 210 Tagen soll ein Maritime Action Plan (MAP) erstellt werden, um eine Strategie zur Wiederherstellung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der US-amerikanischen maritimen Industrie zu entwickeln.
Finanziert werden soll das Programm durch die Einrichtung des Maritime Security Trust Fund, der womöglich auf Zöllen, Gebühren oder Steuereinnahmen basieren soll. Die Verordnung weist das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) an, sich mit der maritimen Dominanz Chinas zu befassen. Außerdem soll das US-Verteidigungsministerium prüfen, wie der Defense Production Act und privates Kapital zur Ausweitung des US-Schiffbaus genutzt werden können. Das Ministerium für Innere Sicherheit wurde damit beauftragt, die Umleitung von Fracht über kanadische und mexikanische Häfen zur Umgehung der Gebühren einzudämmen.
Das USTR kündigte seine Maßnahmen nach einer einjährigen Untersuchung gemäß Section 301 zu unfairen Praktiken Chinas im Schiffbau an. Nach 180 Tagen werden chinesische Schiffseigner 50 US-Dollar pro Nettotonne zahlen müssen. Die Gebühr wird in den kommenden drei Jahren jährlich um 30 US-Dollar erhöht. Nicht-chinesische Betreiber von in China gebauten Schiffen werden entweder nach Nenntragfähigkeit oder nach der Anzahl der Containerschiffe belastet. Diese Gebühr würde bei 18 US-Dollar pro Nettotonne oder 120 US-Dollar pro Container beginnen und in den kommenden drei Jahren schrittweise ansteigen.
Die Gebühr für in China gebaute Schiffe würde in bestimmten Fällen nicht erhoben: (1) spezielle Schiffe, die an bestimmten Programmen der US-Seeverkehrsbehörde teilnehmen; (2) Schiffe, die leer oder mit Ballast ankommen; (3) Schiffe unterhalb bestimmter Größen- oder Kapazitätsschwellen; (4) Schiffe, die im Kurzstreckenseeverkehr (weniger als 2.000 Seemeilen von bestimmten US-Häfen entfernt) eingesetzt werden; (5) spezielle Schiffe von US-Unternehmen und Spezialschiffe für den Export. Die Gebühren sind nicht kumulativ und würden nur einmal pro Einfuhr in die USA erhoben, sodass Schiffe bei Anläufen in mehrere US-Häfen nicht mehrfach Gebühren zahlen müssen. Das USTR bittet außerdem um Stellungnahmen und wird am 19. Mai eine Anhörung zu den vorgeschlagenen Zöllen auf Schiff-zu-Land-Kräne und anderen Frachtumschlagmaschinen im Einklang mit der Exekutivanordnung des Präsidenten abhalten. (sh)
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