US-Wirtschaft reagiert auf Präsident Trumps aggressive Handelspolitik

Die US-Wirtschaft sieht die Handelspolitik der Trump-Regierung weitgehend kritisch. Unternehmen befürchten in den kommenden Monaten Preissteigerungen, ein gebremstes Wirtschaftswachstum und fehlende Planungssicherheit. Führende US-Wirtschaftsverbände fordern ein schnelles Ende der Zollerhöhungen und der damit verbundenen Handelsstreitigkeiten.


Laut der National Association of Manufacturers (NAM) sind Unsicherheiten im Handelsbereich die größte Herausforderung für über 75 Prozent ihrer Mitgliederschaft. Wegen neuer Zölle müssen 87 Prozent der kleinen und mittleren Produktionsunternehmen ihre Preise möglicherweise anheben. Die NAM befürwortet gegenseitige Null-Zoll-Abkommen mit Handelspartnern, ähnlich dem Vorschlag der EU-Kommission.


Die US Chamber of Commerce bezeichnet die angekündigten Zölle als „existenzielle Bedrohung“ für viele kleine und mittlere Unternehmen. Sie unterstützt die Verhandlung neuer Freihandelsabkommen, die neue Märkte für US-Produkte eröffnen würden.

 

US-Zölle bremsen laut des neuesten World Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds (IWF) das Wachstum für die gesamte Weltwirtschaft. Seit Januar hat der IWF seine Weltwachstumsprognose für das Jahr 2025 von 3,3 auf 2,8 Prozent nach unten korrigiert. Das für 2025 vom IWF prognostizierte BIP-Wachstum in den USA wurde auf 1,4 Prozent korrigiert, 0,9 Prozent unter den Erwartungen von Januar. (jm)

Zölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile

Am 3. April ist der von der US-Regierung angekündigte Zoll von 25 Prozent auf importierte Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Auch Autoteile sollen mit 25 Prozent Zoll belegt werden, allerdings erst ab dem 3. Mai. Bei Bedarf sollen die Zölle auf weitere Bestandteile ausgeweitet werden. Der Zollsatz von 25 Prozent wird zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren, Abgaben und Entgelten für importierte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hinzugefügt. Für Autos, die im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) importiert werden, kann der US-Anteil des Fahrzeugs zertifiziert werden, sodass der Zusatzzoll nur auf den Wert des Nicht-US-Anteils erhoben wird. Bei Überbewertung des US-Anteils würde der Zollsatz von 25 Prozent auf den gesamten Wert des Fahrzeugs erhoben, unabhängig vom tatsächlichen US-amerikanischen Anteil.  Gemäß der Durchführungsverordnung muss das US-Wirtschaftsministerium in Absprache mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf Nicht-US-Teile in USMCA-konformen Autoteilen entwickeln. Annex 1 der Bekanntmachung im Federal Register enthält eine Liste der betroffenen Artikel.


Länderspezifische Reziprokzölle für 90 Tage ausgesetzt

Präsident Trump hat eine 90-tägige Aussetzung der länderspezifischen Reziprokzölle für jene Länder angekündigt, die keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA wegen der neuen Zollregelung ergriffen hatten. Allerdings werden Waren aus diesen Ländern währenddessen mit einem Zollsatz von 10 Prozent belegt. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung (EO) auch der Gegenzollsatz für chinesische Waren mit Wirkung zum 10. April auf 125 Prozent angehoben. Dies gilt zusätzlich zu dem 20-prozentigen Zoll (IEEPA), der aufgrund der nationalen Fentanylkrise gegen China verhängt wurde. In einer Eskalation der Handelsspannungen erhöhte China seine Zölle auf US-Waren auf 125 Prozent. Während Anhörungen vor dem Senatsausschuss für Finanzen und dem Ways and Means Repräsentantenhausausschuss lehnte US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer die Möglichkeit von Ausnahmen von den neuen Zöllen ab. Bei einer Kabinettssitzung signalisierte Präsident Trump jedoch eine mögliche Offenheit für Ausnahmen für bestimmte Länder oder Unternehmen. Das Weiße Haus änderte auch seine Behandlung von De-minimis-Sendungen aus China, die über das internationale Postnetzwerk verschickt werden und deren Ausnahmeregelung nach dem 1. Mai auslaufen sollte. Die Verordnung vom 2. April kündigte an, dass ab dem 2. Mai chinesische Waren im Wert von unter 800 US-Dollar, die nicht über das internationale Postnetz versandt werden, allen geltenden Zöllen unterliegen, während Postsendungen mit einem Zoll von 30 Prozent oder 25 US-Dollar pro Sendung (50 US-Dollar nach dem 1. Juni 2025) belegt werden. Aufgrund der Handelsspannungen wurden diese Werte durch eine Änderung der Verordnung auf einen Zollsatz von 90 Prozent oder 75 USD pro Sendung (ab dem 1. Juni 2025 auf 150 USD) erhöht.


Section 301 Maßnahmen zur Wiederbelebung des Schiffbaus in den USA

Die Exekutivanordnung Restoring America's Maritime Dominance sieht die Einrichtung eines neuen Amtes für maritime und industrielle Kapazitäten vor. Innerhalb von 210 Tagen soll ein Maritime Action Plan (MAP) erstellt werden, um eine Strategie zur Wiederherstellung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der US-amerikanischen maritimen Industrie zu entwickeln. 


Finanziert werden soll das Programm durch die Einrichtung des Maritime Security Trust Fund, der womöglich auf Zöllen, Gebühren oder Steuereinnahmen basieren soll. Die Verordnung weist das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) an, sich mit der maritimen Dominanz Chinas zu befassen. Außerdem soll das US-Verteidigungsministerium prüfen, wie der Defense Production Act und privates Kapital zur Ausweitung des US-Schiffbaus genutzt werden können. Das Ministerium für Innere Sicherheit wurde damit beauftragt, die Umleitung von Fracht über kanadische und mexikanische Häfen zur Umgehung der Gebühren einzudämmen.


Das USTR kündigte seine Maßnahmen nach einer einjährigen Untersuchung gemäß Section 301 zu unfairen Praktiken Chinas im Schiffbau an. Nach 180 Tagen werden chinesische Schiffseigner 50 US-Dollar pro Nettotonne zahlen müssen. Die Gebühr wird in den kommenden drei Jahren jährlich um 30 US-Dollar erhöht. Nicht-chinesische Betreiber von in China gebauten Schiffen werden entweder nach Nenntragfähigkeit oder nach der Anzahl der Containerschiffe belastet. Diese Gebühr würde bei 18 US-Dollar pro Nettotonne oder 120 US-Dollar pro Container beginnen und in den kommenden drei Jahren schrittweise ansteigen.


Die Gebühr für in China gebaute Schiffe würde in bestimmten Fällen nicht erhoben: (1) spezielle Schiffe, die an bestimmten Programmen der US-Seeverkehrsbehörde teilnehmen; (2) Schiffe, die leer oder mit Ballast ankommen; (3) Schiffe unterhalb bestimmter Größen- oder Kapazitätsschwellen; (4) Schiffe, die im Kurzstreckenseeverkehr (weniger als 2.000 Seemeilen von bestimmten US-Häfen entfernt) eingesetzt werden; (5) spezielle Schiffe von US-Unternehmen und Spezialschiffe für den Export. Die Gebühren sind nicht kumulativ und würden nur einmal pro Einfuhr in die USA erhoben, sodass Schiffe bei Anläufen in mehrere US-Häfen nicht mehrfach Gebühren zahlen müssen. Das USTR bittet außerdem um Stellungnahmen und wird am 19. Mai eine Anhörung zu den vorgeschlagenen Zöllen auf Schiff-zu-Land-Kräne und anderen Frachtumschlagmaschinen im Einklang mit der Exekutivanordnung des Präsidenten abhalten. (sh)

US-Wirtschaftsministerium: Section 232 Untersuchung im Halbleiterbereich

Eine angekündigte Untersuchung des US-Wirtschaftsministeriums prüft die Auswirkungen auf die nationale Sicherheit von importierten Halbleitern und den damit verbundenen Fertigungstechnologien. Darunter fallen Hochleistungschips sowie ausgereifte Halbleiter, Wafer und relevante Produktionsanlagen. Als Teil der Untersuchung bittet das US-Wirtschaftsministerium die Öffentlichkeit bis zum 7. Mai um Kommentare. Gesucht werden vor allem Informationen zu Nachfrageprognosen für Halbleiter in den USA, welche Halbleiter oder Halbleiterkomponenten nur außerhalb der USA verfügbar sind und in welchen Bereichen Qualifikationslücken bei US-Arbeitnehmern bestehen. 


Präsident Trump ordnet Beschleunigung beim US-Investitionsprozess an

Präsident Trump hat ein Dekret zur Einrichtung eines neuen United States Investment Accelerator im US-Wirtschaftsministerium erlassen. Das neue Büro soll bei der Wirtschaftspolitik mit dem US-Finanzministerium und dem Assistenten des Präsidenten zusammenarbeiten und Investoren dabei unterstützen, US-Vorschriften zu nutzen, um Beträge von mehr als einer Milliarde US-Dollar in die Vereinigten Staaten zu investieren. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Laboren im Bereich Forschung gestärkt werden. Weiter sollen gemeinsam mit den US-Bundesstaaten Hindernisse für Investitionen aus dem In- und Ausland abgebaut werden. Auch die CHIPS-Programme werden vom Investment Accelerator überwacht, der „viel bessere Vereinbarungen als die der vorherigen Regierung“ aushandeln soll.


Neue Verfahren bei US-Rüstungsbeschaffung und Waffenexporten

Per Dekret wies Präsident Trump das US-Außenministerium und das US-Verteidigungsministerium an, die Verwaltungsverfahren für die Beschaffung von Verteidigungsgüter und für ausländische Rüstungsverkaufsprogramme zu straffen. Das US-Verteidigungsministerium soll einen Plan zur Reform seiner Beschaffungsprozesse vorlegen, um Aufträge zu beschleunigen und unnötige Vorschriften zu beseitigen. Nach den neuen Richtlinien sollen kommerzielle Lösungen den Vorzug erhalten. Programme, die mehr als 15 Prozent hinter dem Zeitplan liegen oder das Budget überschreiten, würden womöglich gestrichen. Darüber hinaus sollen die Minister der verschiedenen US-Streitkräfte ihre Beschaffungsabteilungen verkleinern und deren Angestellte schulen. Reformiert werden sollen auch die Programme zu Waffenverkäufen, Foreign Military Sales (FMS) und Direct Commercial Sales (DCS). Die Minister sollen innerhalb von 60 Tagen eine Liste mit vorrangigen Partnern und Produkten für Waffenexporte erstellen. Damit sollen zwischen den Verbündeten der USA die Kosten der Waffenproduktion geteilt und die Unabhängigkeit der einzelnen Länder bei der Verteidigung unterstützt werden. (jm) 

Einige Energieprodukte, Rohstoffe und kritische Mineralien von Gegenzöllen ausgenommen

Die Trump-Regierung hat bestimmte Importe von Flüssigerdgas (LNG), Rohöl aus Kanada, Elektrizität sowie petrochemischen Erzeugnissen und verwandten Materialien von den angekündigten Gegenzöllen ausgenommen. Diese Ausnahmen spiegeln sowohl die energiepolitisch dominierende Agenda der Trump-Regierung als auch bestehende US-Abhängigkeiten von kanadischem Öl und Strom wider. Der US-Petrochemiesektor ist nach wie vor stark auf kritische Mineralien aus China sowie auf Exportmärkte angewiesen. Solarzellen hingegen wurden nicht ausgenommen und unterliegen sowohl den neuen Gegenzöllen als auch bestehenden Zöllen gemäß Section 301 sowie weiteren Importabgaben auf Komponenten und Module.


Trotz dieser Ausnahmen brachen die Ölpreise nach der Zollerklärung ein. Der Preis von US-Rohöl der Sorte West Texas Intermediate fiel nach Börsenöffnung um fünf US-Dollar. Der Dow Jones U.S. Oil & Gas Index verlor über sechs Prozent. Die OPEC+ Staaten kündigten an, ihre Produktion zu erhöhen, um Marktanteile zu sichern.


Executive Orders sollen Kohleindustrie stärken

Präsident Trump hat laut des Weißen Hauses mehrere Executive Orders (EO) unterzeichnet, die den Einsatz sogenannter „sauberer Kohle“ im US-Stromnetz betreffen. Vier EO zielen darauf ab, regulatorische Hürden, Genehmigungsverfahren, Prioritäten bei der Landnutzung und andere Hindernisse für eine Ausweitung der Kohleverstromung zu beseitigen. Die Regierung beabsichtigt zudem, Rechenzentren für Künstliche Intelligenz (KI) künftig mit Kohlekraft zu betreiben.


Eines der Dekrete fordert die Wiederbelebung der US-Kohleindustrie und baut auf der EO 14241 aus der Vorwoche auf, die die Förderung der US-Produktion kritischer Mineralien betrifft. Kohle wurde als Mineral eingestuft und fällt somit unter diese Fördermaßnahmen. US-Bundesbehörden werden angewiesen, Kohlevorkommen per US-Bundesstaat zu identifizieren, Genehmigungshürden abzubauen und Kohle bei der Vergabe von Landnutzungsrechten zu priorisieren. Bestehende Richtlinien, die einen Kohleausstieg unterstützen, sollen aufgehoben werden.


Kohle erhält darüber hinaus im Genehmigungsverfahren gemäß des National Environmental Policy Act (NEPA) eine pauschale Ausnahme. Auch außenpolitisch soll die Nutzung von Kohle gefördert, Abbautechnologien exportiert und Abnahmeverträge abgeschlossen werden. Eine Proklamation des Weißen Hauses verlängert die Frist für Kohlekraftwerke zur Einhaltung einer weniger strengen Version der EPA-Vorschriften für Quecksilber und luftverschmutzende Stoffe (MATS) um zwei Jahre und hebt damit eine strengere Regelung aus der Biden-Ära faktisch auf.


Ebenfalls per Dekret wird der US-Energieminister aufgefordert eine Methodik zur Überprüfung der Auswirkungen einer Stilllegung von Kohlekraftwerken auf die Stabilität des Stromnetzes zu entwickeln. Außerdem soll geprüft werden, mit welchen Mitteln Kohlekraftwerke zum Weiterbetrieb verpflichtet werden können.


Weitere Dekrete dieser Woche sehen sogenannte Sunset-Klauseln für Energieregulierungen vor. Eine zusätzliche Anordnung weist den US-Justizminister und die Bundesbehörden an, bundesstaatliche und lokale Gesetze, Verordnungen und Verfahren zu identifizieren, die die Energieproduktion beeinträchtigen oder sich auf Klimawandel, Environmental, Social and Governance (ESG), Umweltgerechtigkeit oder Treibhausgasemissionen beziehen. Der US-Justizminister soll rechtlich gegen solche Regelungen vorzugehen. (pm)

Save the Date: SelectUSA Reception

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Washington (DGIC) lädt auch in diesem Jahr zu einer Abendveranstaltung anlässlich des Select USA Summit des US Department of Commerce (DOC). 


Der Empfang findet am 12. Mai von 17 bis 19 Uhr in den Räumen der Delegation (1130 Connecticut Ave NW, Suite 1200, Washington, DC 20036) statt. Das Event bietet eine Gelegenheit zum Networking mit internationalen Firmen und Wirtschaftsvertretern sowie mit Repräsentanten aus einigen US-Bundesstaaten. Teilnehmer werden gebeten, sich hier anzumelden. (srs) 

Informationen des Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC

Kontakt:
Tel: (001) 202-659-4777


Die Washington News berichten über aktuelle wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungen
in den USA.

DISCLAIMER



This material is distributed by the Representative of German Industry and Trade (RGIT) on behalf of the Federation of German Industries (BDI) and the German Chamber of Commerce and Industry (DIHK). Additional information is available at the Department of Justice, Washington, DC.

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