Senat debattiert republikanisches Finanzpaket

Das republikanisch unterstützte Steuer- und Finanzpaket liegt jetzt dem US-Senat vor, nachdem es im Mai vom Repräsentantenhaus verabschiedet worden war. Das Paket sieht Steuersenkungen für Einzelpersonen und Unternehmen vor. Diese sollen zum Teil durch Ausgabenkürzungen und dem vorzeitigen Ablauf vieler im Inflation Reduction Act festgelegten Steuergutschriften finanziert werden. Laut unabhängiger Kosteneinschätzungen würde der Gesetzentwurf in den kommenden zehn Jahren etwa 2,4 Billionen US-Dollar zum Haushaltsdefizit hinzufügen. 


Ausländische Investoren in den USA könnten im Rahmen des Fiskalpakets mit neuen Steuern konfrontiert werden. Section 899 des Gesetzentwurfs sieht mögliche Vergeltungssteuern für Personen und Unternehmen mit mehrheitlich ausländischer Beteiligung aus Ländern vor, die nach Ansicht des US-Finanzministers extraterritoriale oder diskriminierende Steuern auf US-Personen oder -Unternehmen erhoben haben. Personen und Unternehmen aus Ländern, die eine Unterbesteuerungsregelung (UTPR) oder eine Digitalsteuer einführen, müssen mit Steuererhöhungen von fünf Prozentpunkten pro Jahr rechnen. Die Obergrenze diese Zusatzsteuer liegt bei 20 Prozent über dem gesetzlichen US-Steuersatz. 


Die republikanische Mehrheit im Senat will den Gesetzentwurf vor dem Feiertag am 4. Juli zur Abstimmung bringen. Falls der Senat erwartete Änderungen im Text verabschiedet, muss der Entwurf erneut vom Repräsentantenhaus verabschiedet werden, bevor er vom Präsidenten unterzeichnet werden darf. (jm) 

IEEPA-Zölle von zwei US-Bundesgerichten für rechtswidrig erklärt 

Am 28. Mai hat der U.S. Court of International Trade (CIT) die von Präsident Trump verhängten Reziprokzölle, die Migrations-/Fentanyl-Zölle gegen Kanada und Mexiko sowie die Fentanyl-Zölle gegen China für rechtswidrig erklärt. 


Gerechtfertigt hatte Trump die zusätzlichen Zölle mit der Notstandsregelung zur Fentanylkrise, Migrationspolitik und den Handelsdefiziten. Er berief sich dabeiauf den International Economic Powers Act von 1977 (IEEPA). Laut CIT ermächtige IEEPA den Präsidenten nicht zur Einführung unbegrenzter Zölle. Auch die Verwendung von Zöllen zur Verringerung des US-Handelsdefizits und zur Bewältigung der Fentanyl-/Migrationskrise sei gesetzwidrig. Das Gericht gab der US-Bundesregierung zehn Tage Zeit, um die Erhebung der Zölle einzustellen. 


Weiter entschied auch der District Court for the District of Columbia am 29. Mai, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtige. Die vom Gericht angeordnete einstweilige Verfügung gegen die Erhebung der Zölle gilt jedoch nur für die beiden Hersteller von Lernspielzeug, die Klage eingereicht hatten. Das Justizministerium hatte darauf gedrängt, alle Fälle, in denen die IEEPA-Zölle von Trump angefochten wurden, an das CIT zu verweisen, das vom Kongress eingerichtet wurde, um Fragen im Zusammenhang mit Zöllen zu klären. Der Bezirksrichter des D.C.-Gerichts Rudolph Contreras argumentierte, dass er frei über den von den Spielzeugherstellern vorgebrachten Fall entscheiden könne, da der IEEPA keine Zölle zulasse. 


Das US-Justizministerium kündigte an, gegen beide Urteile Berufung einzulegen. Die US-Regierung erwägt außerdem, den Fall vor den Obersten Gerichtshof (Supreme Court) zu bringen. Das Berufungsgericht für den Federal Circuit erließ daraufhin am 29. Mai eine Anordnung, mit der die Entscheidung des CIT vorübergehend ausgesetzt wurde. Am 10. Juni entschied das Berufungsgericht, die IEEPA Zölle sollen zunächst in Kraft bleiben. Weiter heißt es in der Anordnung, dass die Gewährung der Aussetzung nicht bedeute, dass das Gericht dem US-Justizministerium zustimmt und die Zölle für rechtens erklärt. Stattdessen hat das Gericht die praktischen Auswirkungen einer Beibehaltung oder Aufhebung der Zölle während des Berufungsverfahrens geprüft.  


Das Berufungsgericht plant, den Fall am 31. Juli zu hören, wobei möglicherweise alle 12 aktiven Richter an der Verhandlung teilnehmen und über die Entscheidung abstimmen werden. Dieser Zeitplan bedeutet, dass die Zölle weiterhin in Kraft bleiben, wenn die Aussetzung der länderspezifischen Gegenzölle am 9. Juli ausläuft. 


Das Hin und Her der Gerichtsentscheidungen, einschließlich der Frage zur Zuständigkeit, trägt weiterhin zur Verunsicherung der Wirtschaft bei. Die Entscheidung des CIT hatte viele überrascht. Die Regierung bezeichnete sie als „gerichtliche Übergriffigkeit“ und behauptete, das Urteil gefährde die Verhandlungen mit Handelspartnern. Selbst wenn das Urteil des CIT Bestand hat, könnte die Regierung auf alternative Instrumente wie Section 301, Section 232 oder Section 122 des Trade Act von 1974 zurückgreifen (der die Befugnis erteilt, Handelsdefizite mit Zöllen von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu bekämpfen). Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Zölle, die Trump bereits gemäß Section 232 auf Stahl, Aluminium, Autos und Autoteile verhängt hat.


Zölle auf Stahl, Aluminium und Derivate steigen auf 50 Prozent 

Mit einer neuen Proklamation hat Präsident Trump die Zölle gemäß Section 232 auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und deren Folgeprodukte ab dem 4. Juni von 25 auf 50 Prozent erhöht. Diese Erhöhung gilt für alle Länder mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, für das die Zölle bis zum 9. Juli bei 25 Prozent bleiben. Je nach Stand des Economic Prosperity Deal zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich ist dann eine Erhöhung der Zölle möglich. Für Waren, die unter die Kapitel 73 und 76 des HTSUS fallen, gilt der erhöhte Zollsatz nur für den Wert des Stahl- oder Aluminiumanteils. Reziproke Zölle gelten nun für die nicht stahl- oder aluminiumhaltigen Anteile aller Stahl- und Aluminiumartikel und deren Folgeprodukte. Bisher waren Artikel, die den Zöllen gemäß Section 232 unterlagen, von den reziproken Zöllen ausgenommen. In der Proklamation wird auch die Prioritätsreihenfolge neu festgelegt, um eine Zollkumulierung zu verhindern, wenn ein importierter Artikel mehreren Zöllen unterliegt. Gemäß der Proklamation unterliegen Einfuhren, die den 25-prozentigen Zöllen für den Automobilsektor unterliegen, nicht den zusätzlichen Stahl- und Aluminiumzöllen. Artikel, die den Stahl- und Aluminiumzöllen unterliegen, unterliegen wiederum nicht den Zöllen, die aufgrund der Notstandserklärungen gegenüber Mexiko und Kanada eingeführt wurden.  


Die am 9. Juni im US-Bundesregister veröffentlichte Proklamation enthält zwei Anlagen mit den betroffenen Produkten. Diese Listen und diejenigen veröffentlicht im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) unterscheiden sich von den Listen zu Stahl und Aluminium, die vom Nachrichtendienst der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde am 4. Juni veröffentlicht wurden. Rechtlich sind die Bekanntmachungen im Bundesregister und dem HTSUS maßgebend. In einer Bekanntmachung vom 12. Juni veröffentlichte das Bureau of Industry and Security eine erweiterte Produktliste, die am 16. Juni im Bundesregister publiziert und ab dem 23. Juni in Kraft treten soll. Diese Liste enthält die Produkte, die CBP fälschlicherweise aufgenommen hatte, und fügt ein weiteres Produkt hinzu. 


Ausnahmen von den Zöllen gemäß Section 301 verlängert 

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat die Verlängerung der Ausnahmen von den Zöllen gemäß Section 301 für mehrere Waren aus China bekannt gegeben. Dazu gehören Covid-bezogene Produkte und Produkte für die Solarindustrie. Die Ausnahmen sollten ursprünglich am 31. Mai 2025 auslaufen und wurden nun bis zum 31. August 2025 verlängert. (sh)

USA und China entschärfen gegenseitige Exportkontrollen 

Laut Aussagen des US-Wirtschaftsministers Howard Lutnick sollen die USA einige neulich angekündigte Lizenzanforderungen auf chinesische Produkte wie Flugzeugkomponente und Electronic Design Automation Software für die Halbleiterproduktion lockern. China soll hingegen neue Einschränkungen auf den Export von kritischen Mineralien in die USA aufheben. Der neue Entspannungskurs kam nach tagelangen Verhandlungen zwischen hochrangigen Delegationen beider Nationen in London. US-Präsident Trump hat die Vereinbarung in den sozialen Medien angekündigt, weitere Details wurden noch nicht veröffentlicht. 


US-AI Safety Institute wird umbenannt, umstrukturiert 

Das US AI Safety Institute im National Institute for Standards and Technology (NIST) soll künftig Center for AI Standards and Innovation (CAISI) heißen. US-Wirtschaftsminister Howard Lutnick hat die Umbenennung veranlasst, die mit einer Umorientierung einher gehen soll. CAISI wird die Evaluierung von KI-erzeugten Sicherheitsrisiken fortsetzen, wobei die untersuchten Risiken in nachweislich konkret sicherheitsrelevanten Bereichen liegen sollen, wie beispielsweise biologische Waffen oder Cybersicherheit. Laut Lutnick hätte das vorherige Institut Überregulierung und Zensur im KI-Bereich angetrieben. Das neue Zentrum soll wirtschaftliche Innovationen ermöglichen und beschleunigen. CAISI wird weiterhin mit anderen US-Behörden koordinieren, inklusive der Ministerien für Verteidigung und Energie, der Geheimdienste und dem Bureau of Industry and Security


US-Wirtschaft unterstützt Verbot bundesstaatlicher KI-Regelungen  

Gemeinsam mit 200 regionalen US-Handelskammern sprach sich die US Chamber of Commerce für ein bundesweites Verbot neuer KI-Regulierungen einzelner US-Bundesstaaten und Gemeinden aus. Regulierungen würden die Innovation in einer kritischen Technologiebranche verhindern, so die Wirtschaftsvertreter. Das entworfene Moratorium soll für zehn Jahre gelten und wurde bereits vom Repräsentantenhaus als Teil des von den Republikanern geforderten Finanzpakets verabschiedet. Allerdings ist eine Kürzung durch den US-Senat wahrscheinlich, da laut parlamentarischer Regeln Haushaltsgesetze keine Kapitel enthalten dürfen, die nicht haushaltsrelevant sind. Außerdem sehen einige Mitglieder des rechtskonservativen House Freedom Caucus das Moratorium kritisch. (jm) 

US-Regierung schlägt Streichung der Klimaregeln für Kraftwerke vor 

Die US-Umweltschutzbehörde EPA veröffentlichte einen neuen Regelvorschlag zur Regulierung von Treibhausgasemissionen von fossilen US-Kraftwerken. Laut EPA sei eine Regulierung nicht nötig, da die Auswirkungen von US-Kraftwerksemissionen auf den Klimawandel zu gering seien. Der Stromsektor ist der Sektor mit den zweithöchsten Emissionen in den USA und macht drei Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen aus. Der EPA-Vorschlag würde die aktuell bestehende Regel der Biden-Administration ersetzen, welche bestehende Kohlekraftwerke und neu zugebaute Gaskraftwerke verpflichtet, ab 2032 CO2-Abscheidungs- und -Speicherungstechnologien (CCS) zu nutzen. CCS als Technologie sei jedoch in dieser Größenordnung nicht umsetzbar und zu teuer. In seiner ersten Amtszeit strich Präsident Trump die Regel der Obama-Administration, ersetzte sie jedoch durch eine schwächere. Die EPA schlug ebenfalls vor, die Quecksilber- und Luftschadstoffnormen der Biden-Administration von 2024 zu streichen und auf die Regel von 2012 zurückzufallen. 


DOE vergibt wieder LNG-Exportgenehmigungen 

Das US-Energieministerium DOE hat die Vergabe von LNG-Exportgenehmigungen wieder aufgenommen. In den USA sind LNG-Exporte in Länder, mit denen die USA kein Freihandelsabkommen haben genehmigungspflichtig. Die Wiederaufnahme beendet den Versuch der Biden-Administration eine Neubewertung des Genehmigungsprozesses vorzunehmen. Die Studie der Biden-Administration äußerte Klima-bezogene Bedenken hinsichtlich erhöhter Exportkapazitäten in den 2030er-Jahren, die die weltweite Nachfrage weit übersteigen könnten, sowie Bedenken, dass die inländischen Gaspreise als Resultat steigen könnten. Nach einer Frist zur Stellungnahme zur Studie hat das Ministerium nun eine Antwort herausgegeben, in der alle Bedenken zurückgewiesen werden und festgestellt wird, dass LNG-Exporte aus den Vereinigten Staaten überragenden öffentlichen Interesses seien. Das DOE erlässt nun wieder finale Bestimmungen zu Anträgen. Zuletzt fielen die Ölpreise in den USA stark genug, dass die Öl- und Gasindustrie neue Bohrungen einschränkte. Das Energiestatistikbüro EIA sagt einen starken Anstieg des Gaspreises in den USA voraus, da ein großer Teil der Erdgasförderung ein Nebenprodukt der Ölförderung ist. 


Kaliforniens Recht auf eigene Abgasnormen entzogen 

Nach Verabschiedung durch den US-Kongress unterzeichnete Präsident Trump einen Congressional Review Act (CRA) Beschluss, der Kaliforniens Ausnahmegenehmigung für Abgasnormen von Pkw und Lkw aufhebt. Die Genehmigung hatte es Kalifornien und zwölf anderen Bundesstaaten erlaubt, strengere Vorgaben als die Bundesvorgaben zu erlassen. Die Anwendung des CRA zur Aufhebung der kalifornischen Ausnahmegenehmigung war umstritten, da sowohl die Parliamentarian des Senats als auch das Congressional Accountability Office die Genehmigung nicht als Regel anerkannten und der CRA daher nicht gegen sie eingesetzt werden könne. Um dies zu umgehen, änderten die republikanischen Senatoren die Senatsregeln für CRA-Beschlüsse. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta kündigte an, Kalifornien werde gegen die Aufhebung Klage einreichen. Die Automobilindustrie befürwortete die Aufhebung der kalifornischen Ausnahmegenehmigung weitgehend und bezeichnete Kaliforniens Regeln als zu ehrgeizig und unrealistisch. (pm) 

Informationen des Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC

Kontakt:
Tel: (001) 202-659-4777


Die Washington News berichten über aktuelle wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungen
in den USA.

DISCLAIMER



This material is distributed by the Representative of German Industry and Trade (RGIT) on behalf of the Federation of German Industries (BDI) and the German Chamber of Commerce and Industry (DIHK). Additional information is available at the Department of Justice, Washington, DC.