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IEEPA-Zölle von zwei US-Bundesgerichten für rechtswidrig erklärt
Am 28. Mai hat der U.S. Court of International Trade (CIT) die von Präsident Trump verhängten Reziprokzölle, die Migrations-/Fentanyl-Zölle gegen Kanada und Mexiko sowie die Fentanyl-Zölle gegen China für rechtswidrig erklärt.
Gerechtfertigt hatte Trump die zusätzlichen Zölle mit der Notstandsregelung zur Fentanylkrise, Migrationspolitik und den Handelsdefiziten. Er berief sich dabeiauf den International Economic Powers Act von 1977 (IEEPA). Laut CIT ermächtige IEEPA den Präsidenten nicht zur Einführung unbegrenzter Zölle. Auch die Verwendung von Zöllen zur Verringerung des US-Handelsdefizits und zur Bewältigung der Fentanyl-/Migrationskrise sei gesetzwidrig. Das Gericht gab der US-Bundesregierung zehn Tage Zeit, um die Erhebung der Zölle einzustellen.
Weiter entschied auch der District Court for the District of Columbia am 29. Mai, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtige. Die vom Gericht angeordnete einstweilige Verfügung gegen die Erhebung der Zölle gilt jedoch nur für die beiden Hersteller von Lernspielzeug, die Klage eingereicht hatten. Das Justizministerium hatte darauf gedrängt, alle Fälle, in denen die IEEPA-Zölle von Trump angefochten wurden, an das CIT zu verweisen, das vom Kongress eingerichtet wurde, um Fragen im Zusammenhang mit Zöllen zu klären. Der Bezirksrichter des D.C.-Gerichts Rudolph Contreras argumentierte, dass er frei über den von den Spielzeugherstellern vorgebrachten Fall entscheiden könne, da der IEEPA keine Zölle zulasse.
Das US-Justizministerium kündigte an, gegen beide Urteile Berufung einzulegen. Die US-Regierung erwägt außerdem, den Fall vor den Obersten Gerichtshof (Supreme Court) zu bringen. Das Berufungsgericht für den Federal Circuit erließ daraufhin am 29. Mai eine Anordnung, mit der die Entscheidung des CIT vorübergehend ausgesetzt wurde. Am 10. Juni entschied das Berufungsgericht, die IEEPA Zölle sollen zunächst in Kraft bleiben. Weiter heißt es in der Anordnung, dass die Gewährung der Aussetzung nicht bedeute, dass das Gericht dem US-Justizministerium zustimmt und die Zölle für rechtens erklärt. Stattdessen hat das Gericht die praktischen Auswirkungen einer Beibehaltung oder Aufhebung der Zölle während des Berufungsverfahrens geprüft.
Das Berufungsgericht plant, den Fall am 31. Juli zu hören, wobei möglicherweise alle 12 aktiven Richter an der Verhandlung teilnehmen und über die Entscheidung abstimmen werden. Dieser Zeitplan bedeutet, dass die Zölle weiterhin in Kraft bleiben, wenn die Aussetzung der länderspezifischen Gegenzölle am 9. Juli ausläuft.
Das Hin und Her der Gerichtsentscheidungen, einschließlich der Frage zur Zuständigkeit, trägt weiterhin zur Verunsicherung der Wirtschaft bei. Die Entscheidung des CIT hatte viele überrascht. Die Regierung bezeichnete sie als „gerichtliche Übergriffigkeit“ und behauptete, das Urteil gefährde die Verhandlungen mit Handelspartnern. Selbst wenn das Urteil des CIT Bestand hat, könnte die Regierung auf alternative Instrumente wie Section 301, Section 232 oder Section 122 des Trade Act von 1974 zurückgreifen (der die Befugnis erteilt, Handelsdefizite mit Zöllen von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu bekämpfen). Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Zölle, die Trump bereits gemäß Section 232 auf Stahl, Aluminium, Autos und Autoteile verhängt hat.
Zölle auf Stahl, Aluminium und Derivate steigen auf 50 Prozent
Mit einer neuen Proklamation hat Präsident Trump die Zölle gemäß Section 232 auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und deren Folgeprodukte ab dem 4. Juni von 25 auf 50 Prozent erhöht. Diese Erhöhung gilt für alle Länder mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, für das die Zölle bis zum 9. Juli bei 25 Prozent bleiben. Je nach Stand des Economic Prosperity Deal zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich ist dann eine Erhöhung der Zölle möglich. Für Waren, die unter die Kapitel 73 und 76 des HTSUS fallen, gilt der erhöhte Zollsatz nur für den Wert des Stahl- oder Aluminiumanteils. Reziproke Zölle gelten nun für die nicht stahl- oder aluminiumhaltigen Anteile aller Stahl- und Aluminiumartikel und deren Folgeprodukte. Bisher waren Artikel, die den Zöllen gemäß Section 232 unterlagen, von den reziproken Zöllen ausgenommen. In der Proklamation wird auch die Prioritätsreihenfolge neu festgelegt, um eine Zollkumulierung zu verhindern, wenn ein importierter Artikel mehreren Zöllen unterliegt. Gemäß der Proklamation unterliegen Einfuhren, die den 25-prozentigen Zöllen für den Automobilsektor unterliegen, nicht den zusätzlichen Stahl- und Aluminiumzöllen. Artikel, die den Stahl- und Aluminiumzöllen unterliegen, unterliegen wiederum nicht den Zöllen, die aufgrund der Notstandserklärungen gegenüber Mexiko und Kanada eingeführt wurden.
Die am 9. Juni im US-Bundesregister veröffentlichte Proklamation enthält zwei Anlagen mit den betroffenen Produkten. Diese Listen und diejenigen veröffentlicht im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) unterscheiden sich von den Listen zu Stahl und Aluminium, die vom Nachrichtendienst der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde am 4. Juni veröffentlicht wurden. Rechtlich sind die Bekanntmachungen im Bundesregister und dem HTSUS maßgebend. In einer Bekanntmachung vom 12. Juni veröffentlichte das Bureau of Industry and Security eine erweiterte Produktliste, die am 16. Juni im Bundesregister publiziert und ab dem 23. Juni in Kraft treten soll. Diese Liste enthält die Produkte, die CBP fälschlicherweise aufgenommen hatte, und fügt ein weiteres Produkt hinzu.
Ausnahmen von den Zöllen gemäß Section 301 verlängert
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat die Verlängerung der Ausnahmen von den Zöllen gemäß Section 301 für mehrere Waren aus China bekannt gegeben. Dazu gehören Covid-bezogene Produkte und Produkte für die Solarindustrie. Die Ausnahmen sollten ursprünglich am 31. Mai 2025 auslaufen und wurden nun bis zum 31. August 2025 verlängert. (sh)
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