Rückerstattung von IEEPA-Zöllen verzögert sich 

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde die Rückerstattungsfrage zunächst an das Gericht für Internationalen Handel CIT zurückgewiesen. Nun ordnete Richter Richard Eaton des CIT die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde an, die nach dem International Emergency Economic Powers Act erhobenen Zölle aus noch nicht endgültig abgefertigten Einfuhren zu entfernen und entsprechende Anmeldungen ohne diese Zölle neu abzurechnen. Ziel ist es, das Rückerstattungsverfahren zu vereinfachen und zusätzliche rechtliche Schritte für Importeure zu vermeiden. 


Gleichzeitig setzte Richter Eaton eine sofortige Auszahlung der Rückerstattungen vorübergehend aus, um der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde Zeit zu geben, ein automatisiertes System im Zollabfertigungsprogramm ACE einzurichten. Die CBP teilte dem CIT in einem Schreiben vom 6. März mit, dass sie derzeit nicht in der Lage sei, die gerichtlich angeordneten Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen zu bearbeiten. Allerdings könne das Automated Commercial Environment (ACE) innerhalb der kommenden 45 Tage entsprechend programmiert werden. Anstatt 53 Millionen einzelne Anträge manuell zu bearbeiten, plant die CBP, die Rückerstattungen auf Importeur-Basis zu konsolidieren.  


Die CBP geht davon aus, dass diese neue Funktion nur minimale Eingaben seitens der Importeure erfordert und folgende Schritte umfasst: (1) Die Importeure reichen über das Online-Portal der CBP (ACE) eine Erklärung ein, in der die betroffenen Einfuhren aufgeführt sind. (2) Das System überprüft automatisch die Höhe der geschuldeten Zölle, berechnet diese neu und bearbeitet die Rückerstattungen (zuzüglich Zinsen). (3) Das System fasst die Rückerstattungen (zuzüglich Zinsen) nach Importeur zusammen. (4) Die CBP bestätigt die Rückerstattungen und das Finanzministerium zahlt die Rückerstattungen elektronisch aus. 

 

Wichtig für Importeure: Rückerstattungen elektronisch erhalten 

Aufgrund einer Änderung der CBP-Vorschriften zahlt die CBP seit dem 6. Februar Rückerstattungen ausschließlich elektronisch aus (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen). Die CBP wies darauf hin, dass auch nach der Einführung der ACE-Funktionalität Importeure möglicherweise keine IEEPA-Zollrückerstattungen erhalten, wenn sie den Einrichtungsprozess für den elektronischen Erhalt von Rückerstattungen nicht abgeschlossen haben. Nach Angaben der CBP haben von den 330.566 Importeuren, die IEEPA-Zölle oder Zollbürgschaften gezahlt haben, bisher nur 21.423 Unternehmen (hauptsächlich Importeure oder deren Zollagenten) diesen Prozess abgeschlossen. 

 

Neue globale Zölle gemäß Section 122 

Das Weiße Haus ersetzte die IEEPA-Zölle durch einen neuen, auf 150 Tage befristeten weltweiten Zollsatz von 10 Prozent auf Basis von Section 122. Um die US-Wirtschaft zu schützen, sind bestimmte Waren von den neuen Einfuhrzöllen befreit, darunter kritische Mineralien, Energieprodukte, Arzneimittel, ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse, bestimmte Elektronikprodukte, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Luft- und Raumfahrtprodukte sowie Informationsmaterialien.


Die Ausnahmeregelung gilt auch für Waren, die bereits unter Section-232-Zölle fallen, für USMCA-konforme Produkte aus Kanada und Mexiko sowie bestimmte Importe im Rahmen des Freihandelsabkommen zwischen der Dominikanischen Republik, Zentralamerika und den Vereinigten Staaten (CAFTA-DR). Der zusätzliche Zoll gilt nicht für Importe, die in Absatz 2 von Anhang I und in Anhang 2 aufgeführt sind. Die neue Verordnung trat zeitgleich mit dem Auslaufen der alten Zölle am 24. Februar in Kraft. (sh) 

Section 301 Untersuchung zu Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe 

Die Untersuchungen gemäß Section 301 zu unfairen Handelspraktiken im Zusammenhang mit Überkapazitäten und Produktion im verarbeitenden Gewerbe betreffen China, die Europäische Union, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und Indien.


Zu den vom USTR identifizierten Ursachen, die potenziell zu Überkapazitäten beitragen, gehören Produktions- und Exportsubventionen, Lohndämpfung, Marktzugangsbarrieren, unzureichende Arbeits- und Umweltstandards sowie Finanz- und Währungspraktiken. Anzeichen für Überkapazitäten bei Handelspartnern können sich in Form eines Leistungsbilanzüberschusses, eines bilateralen Handelsüberschusses mit den USA oder in Form von ungenutzten Kapazitäten oder Überproduktion zeigen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten nennt Deutschland als Beispiel für ein Land mit einem Warenhandelsüberschuss (102 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024) gegenüber den USA, dessen Produktionsniveau über der inländischen Absorptionskapazität liegt.


Die Bekanntmachung im Federal Register legt einen Zeitplan für die Untersuchungen fest, einschließlich einer öffentlichen Konsultationsphase vom 17. März bis zum 15. April und Anhörungen vom 5. bis 8. Mai. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen könnten Zölle, Abgaben oder andere Maßnahmen gehören. Während US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer betonte, dass das Ergebnis der Untersuchungen nicht vorbestimmt sei, erklärte Präsident Trump, seine Regierung könne das IEEPA-Zollregime unter Rückgriff auf Befugnisse wie Section 301 wieder einführen. 

 

Section 301 Untersuchungen zu Zwangsarbeit gegen 60 Handelspartner  

In einer Bekanntmachung im Federal Register räumt der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer ein, dass Handelspartner wie die Europäische Union Maßnahmen ergriffen haben, um die Einfuhr oder den Verkauf von Produkten zu unterbinden, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Jedoch hat keines der 60 Länder bzw. Handelsblöcke ein Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit verabschiedet und wirksam durchgesetzt. Ohne ein solches Einfuhrverbot können Unternehmen weiterhin importierte Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, beziehen, verwenden und davon profitieren, selbst wenn die innerstaatlichen Gesetze deren Verwendung verbieten.


Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (einer Organisation der Vereinten Nationen) erzielten Unternehmen im Jahr 2024 insbesondere im Industrie- und Agrarsektor illegale Gewinne in Höhe von fast 64 Milliarden US-Dollar, indem sie Zwangsarbeit einsetzten, um die Preise künstlich zu senken. Diese Ausbeutung belastet globale Lieferketten durch Dutzende von nachgelagerten Produkten und kann sich negativ auf den US-Handel auswirken, da sie die Preiswettbewerbsfähigkeit von US-Exporten beeinträchtigen könnte. Öffentliche Stellungnahmen können bis zum 15. April 2026 eingereicht werden. 

 

USTR veröffentlicht Handelspolitische Agenda 2026 und Jahresbericht 2025 

Das Büro des US-Handelsbeauftragten kündigte an, die „America First“-Handelspolitik fortzusetzen, und legte sechs Prioritäten fest: (1) Fortsetzung der Verhandlungen über neue Abkommen zum gegenseitigen Handel (Agreements in Reciprocal Trade (ART) (2) Durchsetzung bestehender Abkommen und US-Handelsgesetze (3) Sicherung der Lieferketten für kritische Mineralien (4) Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfung des Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) (5) Den Handel mit China im Hinblick auf Reziprozität und Ausgewogenheit gestalten (6) Förderung der US-Interessen in der WTO.


Der Bericht geht nicht direkt auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein, mit der die IEEPA-Zölle für ungültig erklärt wurden, erklärte jedoch, dass das ART-Programm unter Einsatz anderer rechtlicher Instrumente fortgesetzt wird. Unterzeichneten ARTs mit Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, El Salvador, Guatemala, Indonesien, Malaysia und Taiwan sowie Rahmenabkommen mit Partnern wie der Europäischen Union, Indien, Japan, Südkorea und Vietnam wurden hervorgehoben und das USTR betonte, dass man weiterhin mit den Partnern zusammenarbeiten werde, um diese Abkommen umzusetzen. 


Zusätzlich zu den bereits angekündigten Section 301 Untersuchungen sind weitere Überprüfungen zu Themen wie Arzneimittelpreisen, Agrarpolitik und Praktiken im digitalen Handel zu erwarten. Das USTR wird zudem die laufenden Untersuchungen gemäß Section 301 gegen China fortsetzen. Darunter fallen die Einhaltung des Phase-1-Abkommens sowie Praktiken im Schiffbau, bei Halbleitern und bei erzwungenen Technologietransfers.


Die Agenda des US-Handelsbeauftragten im Vorfeld der 14. Ministerkonferenz der WTO konzentriert sich auf zwei zentrale Initiativen: einen Vorschlag zum dauerhaften Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine formelle Mitteilung, in der eine grundlegende Überarbeitung des Meistbegünstigungsprinzips dargelegt wird. (sh)

Pentagon stuft Anthropic als Lieferketten-Risiko ein 

Nach einem Konflikt zwischen dem US-Verteidigungsministerium (DOD) und dem KI-Unternehmen Anthropic hat das Pentagon den Entwickler als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft. In der Folge wurde sowohl den Behörden selbst als auch deren Zulieferern die Nutzung der Anthropic-Software untersagt, ein bislang beispielloser Schritt gegenüber einem US-Unternehmen. 


Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die Nutzungsbedingungen von Anthropic: Diese untersagen unter anderem den Einsatz ihrer KI-Modelle für vollautonome Waffensysteme sowie für eine flächendeckende Überwachung der US-Bevölkerung. Verteidigungsminister Pete Hegseth kritisierte diese Einschränkungen scharf und forderte das Unternehmen auf, die Nutzung seiner Software für „alle rechtmäßigen Zwecke“ freizugeben. Die Position von Anthropic bezeichnete er als „arrogant“ und „inakzeptabel“. Präsident Trump ordnete an, dass alle US-Bundesbehörden die Verwendung von Anthropic-Produkten umgehend einstellen. 


Parallel dazu unterzeichnete der Wettbewerber OpenAI eine aktualisierte Vereinbarung mit dem DOD. Diese enthält offenbar die geforderte Klausel zur Nutzung „für alle rechtmäßigen Zwecke“. Gleichzeitig betonte OpenAI, weiterhin vergleichbare Sicherheitsvorkehrungen wie Anthropic beizubehalten. 


Anthropic hat inzwischen eine einstweilige Verfügung vor einem US-Bundesgericht beantragt, um während des laufenden Verfahrens weiterhin an die US-Regierung liefern zu können. Unterstützung erhält das Unternehmen auch aus der Branche: Mitarbeitende konkurrierender KI-Firmen sowie eine Koalition führender Technologieverbände, darunter TechNet, die Business Software Alliance und die Software & Information Industry Association, fordern die US-Regierung auf, die Entscheidung zu überdenken. 


In der Branche wächst die Sorge, dass der Schritt der KI-Entwicklung in den USA sowie der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Privatwirtschaft langfristig schaden könnte.   

 

Neue Cybersicherheitsstrategie spiegelt Regierungshaltung wider 

Die US-Regierung hat ihre neue nationale Cybersicherheitsstrategie vorgestellt. Darin beschrieben stehen mehrere „Handlungssäulen“, die unter anderem eine Vereinfachung von Meldepflichten, den Ausschluss sogenannter „feindlicher Anbieter“ aus kritischen US-Netzwerken sowie den gezielten Ausbau von Fachkräften im Cybersicherheitsbereich vorsehen. 


Auffällig ist der deutlich reduzierte Umfang: Mit nur vier Seiten fällt das Dokument wesentlich kürzer aus als die 66-seitige Version der Biden-Administration. Inhaltlich und sprachlich fügt sich die Strategie in andere Veröffentlichungen der aktuellen Regierung ein. Sie betont eine deutlich härtere Gangart gegenüber ausländischen Widersachern und legt zugleich einen stärkeren Fokus auf den Ausbau heimischer Kompetenzen.  


Tech-Unternehmen tragen künftig Stromkosten für US-Rechenzentren 

Mehrere große KI-Entwickler und Infrastrukturanbieter haben sich mit dem sogenannten Ratepayer Protection Pledge verpflichtet, die für ihre Rechenzentren entstandenen Stromkosten selbst zu tragen. Dafür würden diese Unternehmen entweder die für ihre Rechenzentren benötigten neuen Erzeugungskapazitäten aufbauen oder neue Tarifstrukturen mit den lokalen Energieversorgern aushandeln. Die Gefahr steigender Energiekosten führt in Gemeinden in den gesamten USA zu parteiübergreifendem Widerstand gegen den Bau neuer Rechenzentren. Diese freiwillige Vereinbarung zwischen dem Weißen Haus und großen KI-Unternehmen soll einige dieser Bedenken ausräumen. (jm)

USA erlassen 30-tägige Sanktionsausnahme für russisches Öl auf See 

Das Büro für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (OFAC) des US-Finanzministeriums erteilte eine allgemeine Genehmigung, die Transaktionen für die Lieferung von russischem Erdöl und Derivaten von bestehenden Sanktionen ausnimmt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Lieferungen, die vor Mitternacht (Ostküstenzeit) am 12. März auf Schiffe verladen wurden und läuft am 11. April aus. Das OFAC hatte bereits am 6. März für 30 Tage eine allgemeine Genehmigung für russisches Erdöl und Derivate auf See mit Zielland Indien erteilt. Die Lockerung der Sanktionen gegen russisches Öl erfolgte laut US-Administration als Reaktion auf die weltweiten Energiepreisschocks durch den anhaltenden Konflikt mit dem Iran. In einem Post auf X versuchte US-Finanzminister Scott Bessent den finanziellen Mehrwert für Russland herunterzuspielen. Präsident Trump signalisierte der Presse die US-Administration werde womöglich weitere Sanktionen aufheben, um Preisschocks abzufedern. 


US-Administration verklagt Kalifornien aufgrund des „E-Auto Zwangs“ 

Das US-Justizministerium reichte Klage gegen die Kraftstoffeffizienzvorschriften Kaliforniens ein und argumentiert, dass der Bundesstaat durch sie de facto eine Elektrofahrzeug-Quote einführt. Die Vorschriften Kaliforniens gehen über die Bundesanforderungen hinaus. Das Ministerium erklärte, die Klage sei Teil der Bemühungen, die Klimapolitik der Einzelstaaten zu blockieren und die Fahrzeugvorschriften aus der Biden-Amtszeit zurückzunehmen. 


Der Clean Air Act ermöglicht es Kalifornien seit über 50 Jahren strengere Abgasnormen für Fahrzeuge durchzusetzen als die US-Bundesregierung. Im vergangenen Jahr hat die Administration und die Republikaner im Kongress jedoch diese Ausnahmegenehmigung widerrufen, eine Entscheidung, die weiterhin vor Gericht angefochten wird. Kalifornische Behörden behaupten, sie seien befugt, die Advanced Clean Cars-Regelung von 2012 wieder in Kraft zu setzen, die zuvor von der US-Umweltschutzbehörde EPA genehmigt worden war. Die Trump-Regierung widersprach und erklärte, der Bundesstaat müsse die Genehmigung der Bundesregierung einholen, um die weniger strengen Standards wieder einzuführen. 


Tokio-Gipfeltreffen mündet in vielen – teils vagen – Zusagen 

Doug Burgum, US-Innenminister und Vorsitzender des National Energy Dominance Council (NEDC), führte eine US-Delegation unter dem Motto „Amerikanische Energiedominanz“ nach Tokio zum Indo-Pacific Energy Security Ministerial and Business Forum. Laut US-Innenministerium wurden dort Investitionszusagen, teils unverbindlich, in Höhe von 56 Milliarden US-Dollar gemacht. 


Die über zwei Dutzend Vereinbarungen mit Unternehmen aus 17 Ländern widmen sich verschiedenen Energietechnologien, wie, unter anderem, Kohle, Erdgas, Kernenergie, kritischen Rohstoffen und der Batterieherstellung. Unter den Zusagen ist ein Deal über die Lieferung von Kesseln für das potenzielle erste neue Kohlekraftwerk in den USA seit 2013 in Alaska. 


Venture Global verkündete die endgültige Investitionsentscheidung in Höhe von 8,6 Milliarden US-Dollar für sein CP2-LNG-Projekt in Louisiana sowie Kaufverträge mit dem südkoreanischen Unternehmen Hanwha Aerospace für den LNG-Kauf im Wert von 10 Milliarden US-Dollar. Überraschenderweise ohne Neuigkeiten verblieb Alaska LNG, ein Prioritätsprojekt der Trump-Administration. (pm) 

GABO 2026: Deutsche US-Unternehmen bleiben vorsichtig optimistisch

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zum German American Business Outlook (GABO) wurden Anfang März im Rahmen des German American Executive Summit in New Orleans vorgestellt. Dafür werden jedes Jahr deutsche Unternehmen in den USA nach ihren Marktperspektiven befragt und bieten spannende Impulse für die weitere Entwicklung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. 


Auch in diesem Jahr unterstreichen die Ergebnisse das anhaltende Vertrauen in den US-Markt sowie die Bedeutung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. Nach einem herausfordernden Jahr 2025 blicken deutsche Unternehmen in den USA vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2026.


Zentrale Erkenntnisse des German American Business Outlook 2026:

• 82 % erwarten in diesem Jahr ein Umsatzwachstum

• 86 % berichten von negativen Auswirkungen durch Zölle

• 67 % planen, ihre Investitionen in den USA zu erhöhen

• Die Einführung von Künstlicher Intelligenz nimmt weiter zu – 57 % der Unternehmen haben diese bereits implementiert


Alle Ergebnisse der GABO-Umfrage finden Sie hier. (srs)

Informationen des Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC


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in den USA.

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