|
Section 301 Untersuchung zu Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe
Die Untersuchungen gemäß Section 301 zu unfairen Handelspraktiken im Zusammenhang mit Überkapazitäten und Produktion im verarbeitenden Gewerbe betreffen China, die Europäische Union, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und Indien.
Zu den vom USTR identifizierten Ursachen, die potenziell zu Überkapazitäten beitragen, gehören Produktions- und Exportsubventionen, Lohndämpfung, Marktzugangsbarrieren, unzureichende Arbeits- und Umweltstandards sowie Finanz- und Währungspraktiken. Anzeichen für Überkapazitäten bei Handelspartnern können sich in Form eines Leistungsbilanzüberschusses, eines bilateralen Handelsüberschusses mit den USA oder in Form von ungenutzten Kapazitäten oder Überproduktion zeigen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten nennt Deutschland als Beispiel für ein Land mit einem Warenhandelsüberschuss (102 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024) gegenüber den USA, dessen Produktionsniveau über der inländischen Absorptionskapazität liegt.
Die Bekanntmachung im Federal Register legt einen Zeitplan für die Untersuchungen fest, einschließlich einer öffentlichen Konsultationsphase vom 17. März bis zum 15. April und Anhörungen vom 5. bis 8. Mai. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen könnten Zölle, Abgaben oder andere Maßnahmen gehören. Während US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer betonte, dass das Ergebnis der Untersuchungen nicht vorbestimmt sei, erklärte Präsident Trump, seine Regierung könne das IEEPA-Zollregime unter Rückgriff auf Befugnisse wie Section 301 wieder einführen.
Section 301 Untersuchungen zu Zwangsarbeit gegen 60 Handelspartner
In einer Bekanntmachung im Federal Register räumt der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer ein, dass Handelspartner wie die Europäische Union Maßnahmen ergriffen haben, um die Einfuhr oder den Verkauf von Produkten zu unterbinden, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Jedoch hat keines der 60 Länder bzw. Handelsblöcke ein Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit verabschiedet und wirksam durchgesetzt. Ohne ein solches Einfuhrverbot können Unternehmen weiterhin importierte Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, beziehen, verwenden und davon profitieren, selbst wenn die innerstaatlichen Gesetze deren Verwendung verbieten.
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (einer Organisation der Vereinten Nationen) erzielten Unternehmen im Jahr 2024 insbesondere im Industrie- und Agrarsektor illegale Gewinne in Höhe von fast 64 Milliarden US-Dollar, indem sie Zwangsarbeit einsetzten, um die Preise künstlich zu senken. Diese Ausbeutung belastet globale Lieferketten durch Dutzende von nachgelagerten Produkten und kann sich negativ auf den US-Handel auswirken, da sie die Preiswettbewerbsfähigkeit von US-Exporten beeinträchtigen könnte. Öffentliche Stellungnahmen können bis zum 15. April 2026 eingereicht werden.
USTR veröffentlicht Handelspolitische Agenda 2026 und Jahresbericht 2025
Das Büro des US-Handelsbeauftragten kündigte an, die „America First“-Handelspolitik fortzusetzen, und legte sechs Prioritäten fest: (1) Fortsetzung der Verhandlungen über neue Abkommen zum gegenseitigen Handel (Agreements in Reciprocal Trade (ART) (2) Durchsetzung bestehender Abkommen und US-Handelsgesetze (3) Sicherung der Lieferketten für kritische Mineralien (4) Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfung des Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) (5) Den Handel mit China im Hinblick auf Reziprozität und Ausgewogenheit gestalten (6) Förderung der US-Interessen in der WTO.
Der Bericht geht nicht direkt auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein, mit der die IEEPA-Zölle für ungültig erklärt wurden, erklärte jedoch, dass das ART-Programm unter Einsatz anderer rechtlicher Instrumente fortgesetzt wird. Unterzeichneten ARTs mit Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, El Salvador, Guatemala, Indonesien, Malaysia und Taiwan sowie Rahmenabkommen mit Partnern wie der Europäischen Union, Indien, Japan, Südkorea und Vietnam wurden hervorgehoben und das USTR betonte, dass man weiterhin mit den Partnern zusammenarbeiten werde, um diese Abkommen umzusetzen.
Zusätzlich zu den bereits angekündigten Section 301 Untersuchungen sind weitere Überprüfungen zu Themen wie Arzneimittelpreisen, Agrarpolitik und Praktiken im digitalen Handel zu erwarten. Das USTR wird zudem die laufenden Untersuchungen gemäß Section 301 gegen China fortsetzen. Darunter fallen die Einhaltung des Phase-1-Abkommens sowie Praktiken im Schiffbau, bei Halbleitern und bei erzwungenen Technologietransfers.
Die Agenda des US-Handelsbeauftragten im Vorfeld der 14. Ministerkonferenz der WTO konzentriert sich auf zwei zentrale Initiativen: einen Vorschlag zum dauerhaften Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine formelle Mitteilung, in der eine grundlegende Überarbeitung des Meistbegünstigungsprinzips dargelegt wird. (sh)
|