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Im Fokus: US-Haushaltssperre geht in die dritte Woche
Seit dem 1. Oktober steht die US-Regierung still, Bundesministerien und Behörden werden nicht mehr finanziert, weil sich Demokraten und Republikaner im Kongress nicht auf einen Haushalt für das Jahr 2026 einigen können. Die Demokraten im Senat lehnen eine von den Republikanern geforderte Haushaltsverlängerung ab und verlangen einen alternativen Haushaltsentwurf. Unter anderem würde der Gesetzesvorschlag der Demokraten Subventionen für Krankenversicherungen für Menschen in unteren und mittleren Einkommensschichten verlängern, die am Ende des Jahres auslaufen sollen. Republikaner fordern hingegen, dass Verhandlungen über solche Subventionen erst nach der Verabschiedung eines Finanzpakets stattfinden sollen.
Derweil steigen die Kosten der Haushaltssperre immer weiter. Etwa 750.000 der ungefähr zwei Millionen Bundesangestellte sind vorübergehend zwangsbeurlaubt. Als essenziell eingestufte Beamte müssen derzeit unbezahlt weiterarbeiten. Die Veröffentlichung einiger Wirtschaftsindikatoren wie Arbeitslosenzahlen und Inflationsraten wird wegen der Haushaltssperre verzögert. Schätzungen zufolge führen solche Finanzierungsausfälle pro Woche zu einem Rückgang des jährlichen realen BIP im Quartal um 0,1 bis 0,2 Prozent.
Ein Weg aus der jetzigen Sackgasse ist derzeit nicht in Sicht. Der Druck auf beide Parteien wächst je länger der Shutdown andauert und weitere öffentlichen Dienstleistungen runtergefahren werden. (jm)
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Zollsenkungen für EU-Produkte werden umgesetzt
Das US-Wirtschaftsministerium (DOC) und das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) haben im Federal Register bekannt gegeben, dass die im Juli angekündigten Zollsenkungen für aus der EU stammende Autos, Luft- und Raumfahrtimporte, Generika und bestimmte natürliche Ressourcen gemäß dem EU-US-Handelsabkommen umgesetzt werden. Die Ministerien bestätigen, dass die EU die Anforderungen des Rahmenabkommens erfüllt hat, indem sie den Gesetzesvorschlag zur Einführung von Zollsenkungen für US-Industriegüter vorgelegt hat. Infolgedessen werden die USA rückwirkend zum 1. August 2025 den höheren der beiden folgenden Zollsätze anwenden: Entweder den US-Meistbegünstigungszollsatz (MFN) oder einen Zollsatz von 15 Prozent auf Artikel, die gemäß der Proklamation 10908 (Anpassung der Einfuhren von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen in die Vereinigten Staaten) und in Anhang II Teil A aufgeführt sind. Produkte der Europäischen Union, die in Anhang I und Anhang II Teil B aufgeführt sind und den festgelegten Anwendungsbeschränkungen entsprechen, sind von den gegenseitigen Zöllen mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. September 2025 ausgenommen.
Section 232 Zölle auf Holz, Schnittholz und Holzwerkstoffe
Nach einer Untersuchung gemäß Section 232 kam das US-Wirtschaftsministerium (DOC) zu dem Schluss, dass die derzeitigen Mengen und Umstände der Einfuhren von Holzprodukten die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen drohen. Mit Wirkung zum 14. Oktober wird ein Zollsatz von 10 % auf Weichholz und Schnittholz, 25 % auf bestimmte gepolsterte Holzprodukte (Erhöhung auf 30 % am 1. Januar 2026) und 25 % auf Küchenschränke und Waschtische (Erhöhung auf 50 % am 1. Januar) erhoben. Handelspartner, die Rahmenhandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben, werden vorteilhafter behandelt: Für die Europäische Union und Japan gilt eine Obergrenze von 15 % (einschließlich des Meistbegünstigungssatzes) für Holzprodukte. Der zusätzliche Zollsatz für Holzprodukte aus dem Vereinigten Königreich beträgt höchstens 10 %. Die Regierung beabsichtigt, der möglichen Unterbewertung von Holzprodukten durch die Einrichtung eines Verfahrens zur Feststellung solcher Fälle entgegenzuwirken. Der US-Wirtschaftsminister wurde außerdem angewiesen, ein Verfahren für weiterverarbeitete Produkte einzuführen, wie es bereits für andere sektorale Zölle besteht.
Section 301 Untersuchung zum chinesischen Schiffbau
Nach zwei öffentlichen Konsultationen kündigte das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) Änderungen bei bestimmten Aspekten der am 17. April 2025 beschlossenen Maßnahmen zur Wiederbelebung des US-amerikanischen Schiffbaus an und bat um öffentliche Stellungnahmen zu mehreren vorgeschlagenen weiteren Änderungen dieser Maßnahmen. Zu den wesentlichen Aspekten der angekündigten Änderungen gehören: (1) Änderung der Berechnungsgrundlage für Dienstleistungsgebühren für Betreiber von im Ausland gebauten Fahrzeugtransportschiffen (Annex III) und Festsetzung der Gebühr auf 46 USD (statt 14 USD) pro Nettotonne ab dem 14. Oktober 2025 (diese Dienstleistungsgebühr wird maximal fünf Mal pro Jahr und Schiff erhoben); (2) die rückwirkende Aufhebung einer Bestimmung vom 17. April 2025, die die Aussetzung von Exportlizenzen für Flüssigerdgas (LNG) erlaubt, wenn bestimmte Beschränkungen für die Verwendung von im Ausland gebauten Schiffen nicht eingehalten werden; und (3) die Einführung von Zöllen in Höhe von 100 Prozent auf bestimmte Schiff-zu-Land-Kräne und Frachtumschlaggeräte. Das USTR schlägt außerdem weitere Änderungen an den im April ergriffenen Gegenmaßnahmen vor und bittet um öffentliche Stellungnahmen zu folgenden Punkten: (1) Ergänzung einer Ausnahmeregelung von den Gebühren für bestimmte Ethan- und Flüssiggas (LPG)-Tanker unter Langzeitcharter; und (2) Einführung zusätzlicher Zölle von bis zu 150 Prozent auf bestimmte Frachtumschlaggeräte (z. B. Gummireifen-Portalkräne) und Komponenten solcher Geräte. China kündigte an, seine eigenen Hafengebühren anzuheben, um sich der von der Trump-Regierung geplanten Erhöhung anzupassen. Weniger als ein Prozent der US-Schiffe, die jedes Jahr in China anlegen, fahren unter US-Flagge. Daher wird dieser Schritt als weitgehend symbolisch angesehen und signalisiert, dass Peking auf alle Maßnahmen der USA gegen China mit Gegenmaßnahmen reagieren wird. Die Handelsbeziehungen zwischen den USA und China eskalierten weiter, nachdem Peking neue Exportkontrollen für strategische Mineralien und verwandte Produkte eingeführt hatte. Präsident Trump reagierte mit einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform Truth Social und drohte mit neuen Zöllen in Höhe von 100 Prozent für China. (sh)
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US-Wirtschaftsministerium erweitert Ausfuhrkontrollen auf Tochtergesellschaften
Das Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Wirtschaftsministerium hat eine Regelung zur Vergabe von Ausfuhrgenehmigungen veröffentlicht. Darin sollen die Anforderungen auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, die mindestens zur Hälfte im Besitz einer oder mehrerer Organisationen sind, die auf der sogenannten Entity Liste oder der Listen für Military End-User (MEU) oder Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) des US-Finanzministeriums stehen. Das BIS weist in der Verordnung darauf hin, dass eine ähnliche 50-Prozent-Schwelle für die SDN-Liste bereits besteht, was einigen Unternehmen einschlägige Erfahrungen mit der Einhaltung von Vorschriften verschaffen dürfte. Unternehmen oder Organisationen mit bedeutender Mindestbeteiligung an einer auf den oben genannten Listen aufgeführten Firma, könnten aufgrund des Risikos einer Umleitung von Exporten an eine aufgeführte Firma ebenfalls vom BIS verwarnt werden. Um ihre Güter weiter exportieren oder transferieren zu können, müssen diese Unternehmen sich entweder den Anforderungen des BIS beugen oder eine Sondergenehmigung einholen. Die Regelung trat am 29. September in Kraft. Eine befristete allgemeine Genehmigung für Exporte in bestimmte Länder von nicht aufgelisteten Unternehmen, die nun unter die 50-Prozent-Beteiligungsregel fallen, läuft am 1. Dezember aus.
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Kalifornien: Datenmakler zur Offenlegung von Datenweitergabe verpflichtet
Kalifornien hat drei neue Datenschutzgesetze verabschiedet, die einfachere Opt-out- und Kontolöschungsverfahren für Nutzer sowie neue Transparenzanforderungen für Datenmakler beinhalten. Der sogenannte Opt Me Out Act (AB 566) verpflichtet Internetbrowser ab 2027, Nutzern die Möglichkeit zu geben, die Weitergabe ihrer Daten an alle Webseiten zu untersagen. Ein zweites Gesetz, AB 656, verpflichtet Social-Media-Plattformen, klare und einfache Verfahren zur Sperrung oder Löschung von Nutzerkonten anzubieten. Das dritte Gesetz, SB 361, führt neue Offenlegungspflichten für Datenmakler ein. Diese sind verpflichtet, Verbrauchern Einsicht zu gewähren, ob ihre personenbezogenen Daten sowie Informationen über ihre sexuelle Orientierung, ihren Einwanderungsstatus, ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft oder biometrische Daten verkauft oder weitergegeben wurden. Datenmakler müssen den Verbrauchern außerdem Links zur Verfügung stellen, über die sie ihre personenbezogenen Daten löschen oder korrigieren können. Außerdem müssen Einzelpersonen über ihre Datenschutzrechte informiert werden und darüber, wie sie die Weitergabe ihrer Daten verhindern können. (jm)
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US-Administration stellt Pläne zur Wiederbelebung der Kohleindustrie vor
In einer konzertierten Aktion haben das US-Innenministerium (DOI), das US-Energieministerium (DOE) und die US-Umweltschutzbehörde (EPA) Maßnahmen und neue Ausgabenprogramme angekündigt, um den Rückgang der US-Kohleindustrie zu stoppen und diese „für Jahrzehnte” aufrechtzuerhalten. Beim DOI umfasst der Plan unterstützende Maßnahmen, wie die Senkung der an die Bundesregierung zu zahlenden Lizenzgebühren für geförderte Kohle auf Bundesländereien sowie die Freigabe von 5,2 Millionen Hektar Land für neue Kohlebergbauprojekte. Das DOE wird 625 Millionen US-Dollar für den Bau neuer und die Erweiterung bestehender Kohlekraftwerke bereitstellen. Ein Teil der Mittel wird für die Installation von Systemen zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung verwendet. Bei der EPA wurden Teile des Plans bereits Anfang des Jahres im Rahmen von Deregulierungsmaßnahmen angekündigt, darunter die geplanten Aufhebungen der Kraftwerksemissionsregel der Biden-Administration und beinahe aller Beschränkungen für Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus sieht der Plan vor, dass die EPA die Vorschriften der Biden-Administration zur Behandlung von Abwasser und giftigen Metallen überdenken und aufheben wird. Die Pläne ergänzen frühere Maßnahmen der Trump-Administration, die, unter Berufung auf Notfallbefugnisse, bald stillzulegende Kohlekraftwerke zwangen am Netz zu bleiben.
Trump streicht Förderung für Projekte in demokratisch-regierten Bundesstaaten
Die Trump-Administration strich eine Reihe von Fördermitteln für erneuerbare Energieprojekte in von Demokraten regierten Bundesstaaten, darunter zwei Wasserstoff-Hubs und Projekte, die von ausländischen Tochtergesellschaften betrieben werden. Russel Vought, Direktor des Office of Management and Budget (OMB), gab auf X/Twitter bekannt, dass das DOE 223 Projekte im Gesamtwert von mehr als 7,5 Milliarden US-Dollar beenden werde, die von der Biden-Administration für Förderungen ausgewählt worden waren. Das DOE argumentiert, die Projekte wären ohne ordnungsgemäße Prüfung ausgewählt worden, und dass interne Überprüfungen ergeben hätten, dass diese Projekte „nicht den wirtschaftlichen, nationalen Sicherheits- oder Energiesicherheitsstandards entsprechen, die für eine Fortsetzung der Investitionen erforderlich sind”. Eine von Journalisten veröffentlichte vorläufige Liste umfasst unter anderem die vom Infrastrukturpaket IIJA/BIL von 2021 finanzierten Wasserstoffzentren in Kalifornien und im pazifischen Nordwesten sowie Projekte, die von ausländischen, zum Teil deutschen, Tochtergesellschaften entwickelt wurden. Energieminister Wright kündigte weitere Streichungen an. Die Empfänger haben nach Ankündigung 30 Tage Zeit, um gegen die Streichungen Einspruch einzulegen. Am selben Tag fror Vought fast 18 Milliarden US-Dollar an Bundesmitteln für zwei große Infrastrukturprojekte in New York City ein.
Erneuter Vorstoß für Reform von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Seit Jahren besteht im Kongress ein überparteiliches Interesse an einer Reform für Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieprojekte. Demokratische Abgeordnete fordern lange schon einfachere Verfahren und Stellrecht für Fern- und Übertragungsnetze. Der Ausbau des US-Stromnetzes ist notorisch langwierig; teilweise brauchen Übertragungsnetze bis zu 20 Jahre von ihrer Planung bis zur Fertigstellung. Republikanische Abgeordnete fordern ähnliche Vereinfachungen für den Bau von neuen Gas-Pipelines sowie fossilen und Atomkraftwerken. Überparteiliche Reformvorschläge waren in den letzten drei Jahren stets gescheitert.
Eine neue Initiative im US-Repräsentantenhaus unter Führung einer Gruppe gemäßigter Abgeordneter beider Parteien legte nun einen neuen Plan vor, der den Bau neuer Energieinfrastrukturen beschleunigen würde. Die Initiative soll Verfahren sowohl für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und den Netzausbau als auch Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe wie Pipelines beschleunigen. Sie wird von den Abgeordneten Scott Peters (D-CA), Gabe Evans (R-CO), Brian Fitzpatrick (R-PA) und Tom Suozzi (D-NY) angeführt und von 50 Repräsentanten unterstützt. Enthalten sind einige Industrieprioritäten, wie eine Begrenzung des Umfangs von sogenannten NEPA-Prüfungen sowie Beschränkungen für Klagen zu NEPA-Genehmigungen. Der Energie- und Wirtschaftsausschuss des Repräsentantenhauses wird die Initiative in Gesetzesform bringen und könnte ihn bereits mit ähnlichen Vorschlägen des Senats kombinieren. (pm)
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TBI besucht Washington DC
Anfang Oktober war eine Delegation der Transatlantic Business Initiative (TBI) zu Besuch in Washington DC. Trotz des Regierungsshutdowns hatten die Teilnehmer sehr informative Treffen mit der Deutschen Botschaft in Washington, dem US Chamber of Commerce, Think Tanks und ehemaligen Kongressmitgliedern.
Geführt von Dr. Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender der DHL Gruppe, setzt sich die TBI für die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland, den USA und Kanada ein. Die Initative wird von vier Wirtschaftsverbänden getragen: Dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und dem Bundesverband deutscher Banken (BdB).
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Informationen des Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC
Kontakt:
Tel: (001) 202-659-4777
Die Washington News berichten über aktuelle wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungen
in den USA.
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DISCLAIMER
This material is distributed by the Representative of German Industry and Trade (RGIT) on behalf of the Federation of German Industries (BDI) and the German Chamber of Commerce and Industry (DIHK). Additional information is available at the Department of Justice, Washington, DC.
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