Washington News
 Nr. 13 vom 15. Juli 2021
  • Diese Woche in Washington
  • US-Handelsministerium veröffentlicht Section 232-Bericht über Autozölle
  • Biden führt Maßnahmenpaket zur Durchsetzung des Kartellrechts ein 
  • US-Handelsministerium setzt 34 Unternehmen auf die Entity Liste 
  • USA und Mexiko kündigen Lösungsgsplan für Arbeitsrechtsverletzungen an 
  • GTAI: USA wollen mit G7 die Infrastruktur weltweit verbessern
Diese Woche in Washington

Während ihrer vermutlich letzten Reise nach Washington haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Joe Biden die deutsch-amerikanische Freundschaft unterstrichen. Die zwei Regierungschefs stellten die neue „Washington Declaration“ vor, die eine gemeinsame Vision für die zukünftige Zusammenarbeit bei politischen Herausforderungen und eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Demokratie und der internationalen regelbasierten Ordnung vorsieht. 

Zudem soll ein „Futures Forum“ ins Leben gerufen werden, das Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenbringen soll. Darüber hinaus sollen bilaterale Wirtschafts- sowie Klima- und Energiedialoge gegründet werden, um die Kooperation in diesen Bereichen weiter zu vertiefen. 
 
Trotz des positiven Tons waren sich Biden und Merkel bei einigen Themen wie Nord Stream 2 und den Reisebeschränkungen für europäische Reisende in die USA nicht einig. Zum letzteren Punkt stellte Biden fest, dass sein Coronavirus-Team derzeit die Lage evaluiert. Jedoch gab er keine weiteren Details bekannt.
 
Der Besuch der Bundeskanzlerin fand nicht von allen Seiten Zuspruch. Zahlreiche Demonstranten versammelten sich vor dem Weißen Haus und deutschen Konsulaten landesweit, um sich gegen die Position der Bundesregierung zu einer Aussetzung des Patentschutzes für Coronavirus-Impfstoffe bei der WTO auszusprechen. Demokratische Kongressabgeordnete warnten davor, dass die Position der deutschen Bundesregierung die Ausweitung der Impfstoffproduktion verhindern könnte. (ch)
US-Handelsministerium veröffentlicht Section 232-Bericht über Autozölle

Die Biden Administration hat einen Bericht über Autozölle aus dem Jahr 2019 veröffentlicht. Bereits im Mai 2018 leitete der ehemalige US-Handelsminister Wilbur Ross eine Untersuchung zu den Auswirkungen importierter Autos und Autoteile auf die nationale Sicherheit der USA ein.
 
Der Bericht wurde dem Weißen Haus im Februar 2019 übermittelt und diente als rechtliche Grundlage für mögliche Strafzölle in den darauffolgenden Jahren. Allerdings wurde der Bericht bis dato weder dem Kongress noch der Öffentlichkeit vorgelegt, obwohl gesetzlich vorgesehen. Dem Bericht zufolge hätte Präsident Trump bilaterale Vereinbarungen aushandeln können, um Länder vor Strafzöllen zu schützen, solange ihre Autoexporte in die USA nicht ein bestimmtes Niveau überschritten. Außerdem empfahl das DOC einen Strafzollsatz von 25 Prozent auf importierte Autos und Autoteile oder 35 Prozent auf Geländewagen und Crossover-Fahrzeuge.
 
Der republikanische Senator Pat Toomey wies die Ergebnisse des Berichts ab und forderte im Umkehrschluss die sofortige Veröffentlichung der anderen Section 232-Berichte über Uran, Titanschwamm, Vanadium sowie Transformatoren und deren Komponenten. (ch)
Biden führt Maßnahmenpaket zur Durchsetzung des Kartellrechts ein 

In einer Exekutivanordnung kündigte das Weiße Haus vergangenen Freitag ein Ministerien übergreifendes Maßnahmenpaket zur Durchsetzung des Kartellrechts bei Großkonzernen an.
 
Der US-Regierung würde damit der Eingriff in mehrere Wirtschaftsbereiche ermöglicht, insbesondere in den Bereichen des Arbeitsrechts, der Krankenversorgung, der Technologie und der Landwirtschaft.
 
Die Exekutivanordnung weist das amerikanische Justizministerium und die US-Kartellrechtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) zu einer aktiven Umsetzung des bestehenden Kartellrechts an, auch bei bereits genehmigten Fusionen.
 
Zur Koordination zwischen den einzelnen Behörden und Ministerien wird ein Kartellrechtsrat im Weißen Haus etabliert, der vom Direktor des Nationalen Wirtschaftsrats geleitet werden soll.
 
Hier ein bereichsspezifischer Überblick der in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen:
 
- Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsklauseln sollen entweder eingeschränkt oder komplett verboten werden.
  • Absprachen zwischen Unternehmen zwecks Lohndumpings sollen verhindert werden.

- Krankenversorgung
  • Die US-Arzneimittelbehörde (FDA) soll in Zusammenarbeit mit den Bundesstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Import von preiswerteren Medikamenten aus Kanada zu ermöglichen.
  • Das US-Gesundheitsministerium (HHS) soll seine finanzielle Unterstützung für generische Medikamente erhöhen.
  • Das US-Justizministerium und die FTC sollen Fusionen zwischen Krankenhauskonzernen überprüfen.

- Technologie
  • Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC soll die Regelungen zur Netzneutralität der Obama-Administration wieder einführen.
  • Alle Ministerien sollen ein kritisches Auge auf Unternehmensfusionen im Technologiesektor werfen.
  • Die FTC soll neue Regeln zum Wettbewerb zwischen Onlineplattformen etablieren und die Nutzung von Verbraucherdaten regulieren.

- Landwirtschaft
  • Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) wurde dazu angewiesen, die Kriterien für Fleischprodukte mit dem Label „Product of the USA“ neu zu definieren. (jm)
US-Handelsministerium setzt 34 Unternehmen auf die Entity Liste 

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums (DOC) hat 34 Unternehmen auf die sogenannte Entity-Liste gesetzt. Gründe seien die Verletzung von Menschenrechten, die Unterstützung des chinesischen Militärs und der Abschluss illegaler Geschäfte mit Russland und dem Iran.

Vierzehn chinesischen Unternehmen sollen Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang gebilligt haben, fünf Firmen hätten die militärische Modernisierung der Volksrepublik China direkt unterstützt.

Weitere 14 Unternehmen kamen auf die Liste, weil sie trotz der vom US-Finanzministerium auferlegten Sanktionen und Exportkontrollen den Export von US-Gütern in den Iran und nach Russland ermöglicht haben sollen. (kw)
USA und Mexiko kündigen Lösungsgsplan für Arbeitsrechtsverletzungen an 

Mit einem bilateralen Lösungsplan soll eine von den USA im Mai erhobene Arbeitsrechtsbeschwerde über die Störung von Tarifverhandlungen in einem mexikanischen Werk von General Motors beigelegt werden. Die Beschwerde war im Rahmen des unter dem Freihandelsabkommen USMCA vereinbarten Rapid Response Labor Mechanism erhoben worden.

Als Teil des Abkommens soll die mexikanische Regierung sicherstellen, dass bis zum 20. August neue Tarifvertragsabstimmmungen unter der Aufsicht des mexikanischen Arbeitsministeriums abgehalten werden.

Der Lösungsplan sei ein Zeichen dafür, dass sich beide Regierungen für Arbeitnehmerrechte und eine Handelspolitik mit Fokus auf die Arbeitnehmer einsetzen, so der USTR.

Sollte der Lösungsplan bis zum Ablauf der Frist am 20. September nicht zum Einsatz kommen, behalten sich die USA vor, weitere Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. (kw)
GTAI: USA wollen mit G7 die Infrastruktur weltweit verbessern

Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden westlichen Industrienationen (G7) stand die Erholung der Weltwirtschaft von der Coronavirus-Pandemie im Mittelpunkt. Das Motto des Gipfels, der vom 11. bis 13. Juni in Cornwall stattfand: Build Back Better, also ein besserer Wiederaufbau nach der Pandemie.

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in den USA.
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