Biden führt Maßnahmenpaket zur Durchsetzung des Kartellrechts ein
In einer Exekutivanordnung k
ündigte das Weiße Haus vergangenen Freitag ein Ministerien übergreifendes Maßnahmenpaket zur Durchsetzung des Kartellrechts bei Großkonzernen an.
Der US-Regierung würde damit der Eingriff in mehrere Wirtschaftsbereiche ermöglicht, insbesondere in den Bereichen des Arbeitsrechts, der Krankenversorgung, der Technologie und der Landwirtschaft.
Die Exekutivanordnung weist das amerikanische Justizministerium und die US-Kartellrechtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) zu einer aktiven Umsetzung des bestehenden Kartellrechts an, auch bei bereits genehmigten Fusionen.
Zur Koordination zwischen den einzelnen Behörden und Ministerien wird ein Kartellrechtsrat im Weißen Haus etabliert, der vom Direktor des Nationalen Wirtschaftsrats geleitet werden soll.
Hier ein bereichsspezifischer Überblick der in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen:
- Arbeitsrecht
- Wettbewerbsklauseln sollen entweder eingeschränkt oder komplett verboten werden.
- Absprachen zwischen Unternehmen zwecks Lohndumpings sollen verhindert werden.
- Krankenversorgung
- Die US-Arzneimittelbehörde (FDA) soll in Zusammenarbeit mit den Bundesstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Import von preiswerteren Medikamenten aus Kanada zu ermöglichen.
- Das US-Gesundheitsministerium (HHS) soll seine finanzielle Unterstützung für generische Medikamente erhöhen.
- Das US-Justizministerium und die FTC sollen Fusionen zwischen Krankenhauskonzernen überprüfen.
- Technologie
- Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC soll die Regelungen zur Netzneutralität der Obama-Administration wieder einführen.
- Alle Ministerien sollen ein kritisches Auge auf Unternehmensfusionen im Technologiesektor werfen.
- Die FTC soll neue Regeln zum Wettbewerb zwischen Onlineplattformen etablieren und die Nutzung von Verbraucherdaten regulieren.
- Landwirtschaft
- Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) wurde dazu angewiesen, die Kriterien für Fleischprodukte mit dem Label „Product of the USA“ neu zu definieren. (jm)