USTR kündigt nächste Schritte in den Untersuchungen zu Digitalsteuern an
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er US-Handelsbeauftragte (USTR) hat die Section 301-Untersuchungen zu den geplanten Digitalsteuern aus Brasilien, der EU, Indonesien und der Tschechischen Republik offiziell eingestellt, da diese bislang weder verabschiedet noch umgesetzt wurden. Jedoch könne der USTR jederzeit neue Untersuchungen einleiten.
Indien, Italien, Österreich, Spanien, die Türkei und das Vereinigte Königreich stehen allerdings noch immer im Mittelpunkt weiterer Untersuchungen der amerikanischen Behörde. Dass die von diesen Ländern veranschlagten Digitalsteuern
US-Technologieunternehmen diskriminiere, stellte der USTR bereits im Januar fest und erwägt nun die Erhebung von zusätzlichen Strafzöllen auf bestimmte Waren.
Interessierte werden bis zum 30. April zur schriftlichen Stellungnahme gebeten. Eine Reihe von virtuellen Anhörungen beginnen am 3. Mai. (ch)